Name der Umweltzone:
Umweltzone Köln - Deutschland
Umweltzone in Kraft seit:
01.01.2008
Art der Umweltzone:
Ständig gültig
Fahrverbote (temporär):
Derzeit keine bekannt
Fahrverbote (ständig):
Fahrzeugklasse: PKW, Wohnmobil (M1), Bus (M2, M3), Kleintransporter (N1), LKW (N2, N3)
Kraftstoffart: alle
Euronorm: 0-3 (Diesel), 0 (Benzin, LPG)
Plakette/Registrierung/Antrag: Einfahrt nur mit Plakette (grün)
Geldbußen:
100 €
Gebiet/Ausdehnung der Umweltzone:
Die Umweltzone reicht über die Kölner Innenstadt bis hinaus in die äußeren Stadtteile. Linksrheinisch erstreckt sie sich auf Stadtteile innerhalb des Militärrings. Ausgenommen davon ist das Gewerbegebiet Ossendorf. Betroffen sind die westlichen Stadtteile Müngersdorf, Junkersdorf, Lövenich und Weiden. Rechtsrheinisch dehnt sich die Umweltzone auf die Stadtteile Buchheim, Buchforst, Deutz, Humboldt/Gremberg, Vingst, Poll sowie auf eine Teilfläche von Mülheim aus. Begrenzt wird die rechtsrheinische Umweltzone von der Autobahn A4, dem östlichen Zubringer, Vingster Ring, Frankfurter Straße, Höhenberger Ring, Buchheimer Ring, Herler Ring und Bergisch Gladbacher Straße.
Am 01.10.2019 wurde die Umweltzone vergrößert. Im Linksrheinischen wird sie für den Stadtteil Niehl zwischen Industriestraße, Niehler Damm und Bremerhavener Straße erweitert. Dabei bleibt die Industriestraße als Transitzone ausgenommen. Im Rechtsrheinischen wird sie um folgende Stadtteile ganz oder in Teilen ergänzt: Stammheim, Dünnwald, Höhenhaus, Mülheim, Buchheim, Holweide, Dellbrück, Höhenberg, Merheim, Brück, Ostheim, Neubrück, Rath/Heumar.
Besonderheiten:
Nachrüstung erlaubt: ja (PM)
Umweltzone Kontakt und Ausnahmeregelungen:
Kfz-Zulassungsstelle: [email protected]; Telefon: 0221/221-26635, -26692.
Ausnahmen:
Arzt, Behindertenfahrzeug, Feuerwehr, Militär, Mobiler Kran, Oldtimer älter als 30 Jahre, Polizei und Krankenwagen