Deutsche E-Plakette
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Mit der Einführung der E-Plakette soll die Ermächtigungsgrundlage für die Einführung einer Kennzeichnung von privilegierten elektrisch betriebenen Fahrzeugen in der Straßenverkehrsordnung geschaffen werden. Mit den Neuregelungen sollen den Kommunen gewisse Vorteile ermöglicht werden. Neben den in Deutschland zugelassenen elektrischbetriebenen Fahrzeugen, die über das Kfz-Kennzeichen gekennzeichnet werden, sollen auch im Ausland zugelassene elektrisch betriebene Fahrzeuge von den Vorteilen profitieren können. Die entsprechende Kennzeichnung erfolgt dann über die E-Plakette.
Am 25.09.2015 wurde in Deutschland die 50. Verordnung zur Änderung von straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft gesetzt.
Das Ziel ist es, Elektro-Fahrzeuge so mit zusätzlichen Vorteilen auszustatten, dass diese in Deutschland rasch eine höhere Anzahl von Zulassungen erreichen.
Hierbei können inländische E-Fahrzeuge (also in Deutschland zugelassene Fahrzeuge) ein eigenes spezielles E-Kennzeichen erhalten, damit diese Fahrzeuge kenntlich gemacht werden können.
Ausländische Fahrzeuge - also nicht in Deutschland zugelassene Fahrzeuge - hingegen können eine E-Plakette erhalten, damit auch diese elektrischen Fahrzeuge die Vorteile und Bevorrechtigungen in Deutschland nutzen können. Grundlage hierfür ist die Richtlinie der EU 2007/46/EG.
Die Elektroplakette für im Ausland zugelassene Fahrzeuge gibt es nur in blau.Sie hat einen Durchmesser von 80 Millimetern mit einer schwarzen Umrandung von 1,5 Millimetern Dicke. Das große "E" mit einer Höhe von 35 Millimetern steht dabei für elektro und ist in der Farbe schwarz RAL 9005. Das Schriftfeld für das Kennzeichen ist 60 x 20 Millimeter groß und ist in der Farbe reinweiß RAL 9010 gehalten. Links neben dem "E" ist ein kleines Symbol eines Elektroautos zu erkennen. Dieses findet sich auch auf den Verkehrsschildern wieder.
Die offizielle Farbe der E-Plakette lautet Verkehrsblau RAL 5017.
Wichtig: Die E-Plakette wird von innen auf die Heckscheibe geklebt.
In vielen deutschen Städten gibt es Vorteile für Elektrofahrzeuge. Dabei geht es z.B. über die Benutzung von Busspuren oder das kostenlose Parken. Da jedoch jede Stadt und Kommune ihre eigenen Regeln und Verordnungen festlegen kann, ist besonders auf die Beschilderung zu achten.
Konkret Vorteile wie das Fahren auf den Umweltspuren gibt es in:
Die Elektroplakette ist für alle elektrisch betriebenen Fahrzeuge oder unter besonderen Bedingungen auch für Plug-In Hybride, welche nicht in Deutschland zugelassen sind.
Für in Deutschland zugelassene Fahrzeuge ist ein E-Kennzeichen vorgesehen.
Um eine E-Plakette zu erhalten, muss das Fahrzeug rein elektrisch betrieben werden oder bei Plug-In Hybriden die rein elektrische Reichweite von 40 Kilometern eingehalten werden können. Alternativ kann auch der CO2 Ausstoß als Kriterium genutzt werden. Dieser darf maximal bei 50g CO2 pro Kilometer liegen. Grundsätzlich müssen alle Fahrzeuge im Ausland zugelassen sein.
Da jede Stadt die Regeln für die Vorteile der E-Plakette individuell festlegen kann, können auch die Strafen variieren. Das Bußgeld für falsches Parken und missbräuchliches Benutzen der Busspur reicht von 10 Euro bis zu 100 Euro.
Für Ausländer wichtig zu wissen:
Ab einer Geldbuße von 70 Euro oder mehr erfolgt gemäß der EU Richtlinie 2011/82 vom 25.10.2011 „zur Erleichterung des grenzüberschreitenden Austauschs von Informationen über die Straßenverkehrssicherheit gefährdende Verkehrsdelikte“ bei Nichtzahlung ein Vollstreckungsverfahrens im Heimatland, das bis zur Haftstrafe betrieben wird.
Da die E-Plakette eine freiwillige Anschaffung ist um gewisse Vorteile im Straßenverkehr zu erhalten, gibt es auch keine speziellen Ausnahmen.
FAQ
Sofern sich nicht der Motor oder die Abgasnorm des Fahrzeuges oder sich das Kennzeichen ändert, ist die Plakette für die gesamte Lebensdauer des Fahrzeuges gültig. Das heißt es muss nicht jedes Jahr eine neue gekauft werden.
Die Umweltplakette muss auf der linken oder rechten Innenseite der Windschutzscheibe angeklebt werden. Ob oben oder unten, spielt dabei keine Rolle. Hauptsache: gut sichtbar!
Ja! Die Plakette ist nur gültig, wenn sie an der Windschutzscheibe angeklebt ist. § 3 der 35. BImSchV ist da sehr deutlich.
"Zur Kennzeichnung eines Kraftfahrzeuges ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört."
Nein! Es darf nur die Umweltplakette mit dem aktuell gültigem Kennzeichen angeklebt sein. Sie muss eindeutig von außen sofort erkennbar sein. Kleben mehrere Plaketten mit unterschiedlichen Kennzeichen an der Scheibe, kann es bei einer Kontrolle zu 80 Euro Bußgeld kommen.
Die alten Plaketten können am besten mit einem Plakettenkratzer (ähnlich wie ein Glasschaber) entfernt werden oder man erwärmt vorsichtig die Plakette mit einem Heißluftpistole, sodass sich der Kleber löst. Vorsicht! Durch den Temperaturunterschied, insbesondere an kalten Tagen, könnte die Windschutzscheibe Schaden nehmen.
Unsere Plaketten haben eine 2-jährige UV-Schutz Garantie - und das ohne wenn und aber! Schick uns einfach ein Bild von der verblassten Plakette und wir lassen dir kostenlos, unverzüglich eine neue zukommen.
Die Umweltplakette ist so beschaffen, dass sie sich beim Ablösen zerstört, daher muss eine neue Plakette erworben werden. In vielen Fällen übernehmen die Versicherungen nicht nur die Kosten für die neue Scheibe, sondern auch für die neue Plakette. Es muss also eine neue Plakette gekauft werden.
Leider nein. In allen Umweltzonen in Deutschland, ist nur noch die grüne Umweltplakette gültig. Die einzige Zone in der man noch mit der gelben Plakette einfahren dürfte, ist Neu-Ulm.
Sobald das Kennzeichen geändert wird durch z.B. Umzug, muss eine neue Plakette bestellt werden.