Umweltzone Oberhausen - was kommt auf uns zu?
Umweltzone Oberhausen seit dem 01.10.2008!
Eine Karte zur Umweltzone Oberhausen finden sie hier
Daten und Fakten
Größe der Umweltzone: 23,8 km²
Bewohner der Umweltzone: 91.000 Personen
Start der Umweltzone: 01.10.2008
Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Plakette
2. Stufe der Umweltzone: Festlegung erfolgt Ende 2010
zusätzliches Fahrverbot für Fahrzeuge mit roter Plakette
3. Stufe der Umweltzone: Festlegung erfolgt Ende 2010
zusätzliches Fahrverbot für Fahrzeuge mit gelber Plakette
Zum Start innerhalb der Umweltzone zugelassene Fahrzeuge:
davon ohne Plakette: ca. 3.500 KfZ
mit roter Plakette: keine Angaben
mit gelber Plakette: keine Angaben
mit grüner Plakette: keine Angaben

Aktuelles zur Oberhausener Umweltzone!
Stand der Dinge
Die endgültige Fassung des Luftreinhalteplans für Oberhausen und das übrige Ruhrgebiet ist seit dem 4. August 2008 rechtsverbindlich. Die Umweltzonen werden zum 01. Oktober 2008 eingerichtet. Ab diesem Zeitpunkt gilt dann auch die Plakettenpflicht für Fahrzeuge die in die Umweltzone einfahren. Dabei gelten im gesamten Ruhrgebiet die gleichen Standards.
Pressemeldungen
Westdeutsche Allgemeine Zeitung vom 02.08.2008:
Umweltzonen treten in Kraft
Begleitet von Kritik von Umweltschützern tritt am kommenden Montag der Luftreinhalteplan mit neun Umweltzonen für das Ruhrgebiet in Kraft. In die Umweltzonen der neun Städte (Duisburg, Oberhausen, Bottrop, Gelsenkirchen, Bochum, Mülheim, Dortmund, Recklinghausen) dürfen vom 1. Oktober 2008 an nur noch Fahrzeuge mit einer roten, gelben oder grünen Plakette fahren. Für Anwohner und Gewerbetreibende gibt es Übergangs- und Ausnahmeregelungen.
Die Umweltschutzverbände hatten eine einheitliche Umweltzone für das komplette Ruhrgebiet statt der "Insellösung"
gefordert. Umweltminister Uhlenberg (CDU) lobte den Plan. dpa
Wochenanzeiger Oberhausen vom 04.08.2008:
Luftreinhalteplan tritt in Kraft
Die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster haben zur Minderung der Feinstaub- und Stickstoffdioxidbelastung und zum Schutz der Anwohner belasteter Straßen im Ruhrgebiet Luftreinhaltepläne für die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche aufgestellt. Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet "Teilplan Ruhrgebiet West" umfasst das westliche Ruhrgebiet mit den Städten Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.
Im Luftreinhalteplan "Teilplan Ruhrgebiet West" sind mehr als 110 Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität enthalten. Eine Maßnahme ist die Einrichtung von Umweltzonen zum 1. Oktober 2008. In diesen Umweltzonen gilt zunächst ein Verkehrsverbot für Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe1, also Fahrzeuge, die keine "Feinstaub-Plaketten" erhalten. Durch vorgesehene Ausnahmeregelungen werde den Belangen von Handel, Handwerk und Wirtschaft einerseits und den durch die Zonengebiete besonders betroffenen Bürgern andererseits angemessen Rechnung getragen.
Wochenanzeiger Oberhausen vom 06.08.08:
Stadt kritisiert Umweltzone
Die Luftreinhaltepläne für das Ruhrgebiet treten am 4. August offiziell in Kraft, die Prüfung aller Anregungen und Einwände ist abgeschlossen. Der Luftreinhalteplan "Teilplan Ruhrgebiet West" umfasst die Stadtgebiete von Duisburg, Essen, Oberhausen und Mülheim an der Ruhr. Mehr als 110 Maßnahmen sind enthalten. Durch den regionalen Ansatz im Bereich von insgesamt 13 Ruhrgebietsstädten, soll sich diese Verbesserung möglichst großflächig auswirken.
Die Maßnahmen beziehen sich auf die Bereiche Gewerbe und Industrie, private Haushalte und Verkehr. Damit ist der Weg für die wohl bekannteste Maßnahme, die Umweltzone, frei. Ab dem 01. Oktober 2008 wird sie verbindlich eingerichtet. Ab diesem Zeitpunkt gilt innerhalb der gekennzeichneten Bereiche ein Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge ohne Feinstaub-Plakette. In bestimmten Fällen wird es für Privatpersonen und Gewerbe möglich sein Ausnahmegenehmigungen zu erhalten.
Die Stadt Oberhausen bedauert, dass es bei dem regionalen Ansatz des Luftreinhalteplans nicht zu einer großflächigen, zusammenhängenden Umweltzone für das gesamte Ruhrgebiet gekommen ist. Diese Lösung wäre für die Verkehrsteilnehmer übersichtlicher und eine Überprüfung für die Städte einfacher.
Lokale Ausnahmeregelungen und Besonderheiten!
Ausnahmeregelungen
Folgende Kraftfahrzeuge sind nach § 40 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes von einem Fahrverbot ausgenommen, auch wenn sie nicht mit einer Plakette gekennzeichnet sind:
- Mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen sowie land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
- Zwei und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
- Kraftfahrzeuge mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die in ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen "aG, H, Bl oder G (mind. 60% nach Einzelfallprüfung)" haben,
- Militärfahrzeuge,
- Krankenwagen, Arztwagen mit der Kennzeichnung "Arzt Notfalleinsatz" (gemäß § 52 Abs. 6 StVZO),
- Fahrzeuge mit Sonderrecht nach § 35 StVO (Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Zoll, Straßenreinigung, Straßenbau, Müllabfuhr...),
- Oldtimer mit "H" oder "07" Kennzeichen,
- Kraftfahrzeuge mit Kennzeichen für Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten (rotes Kennzeichen),
- Kraftfahrzeuge mit Ausfuhrkennzeichen,
- Kraftfahrzeuge mit Kurzkennzeichen,
- Kraftfahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden und für diese Zwecke bestimmt erkennbar sind.
Befreit bis 31.12.2010 sind folgende Fahrzeuge ohne Plakette und Beantragung: - Kraftfahrzeuge, die über einen amtlichen Parkausweis für Handwerks- und Gewerbebetriebe (Runderlass III B-3-78-12/2 des Ministeriums für Bauen und Verkehr vom 16. April 2007 sog. Handwerkerparkausweis) verfügen.
Befreit bis 30.09.2009 sind folgende Fahrzeuge ohne Beantragung: - Kraftfahrzeuge von Bewohnerinnen und Bewohnern in einer Umweltzone, die über einen gültigen Bewohnerparkausweis verfügen. Dieser muss deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt sein. Die Befreiung gilt nur für die Umweltzone Oberhausen - Mülheim an der Ruhr.
Befreiung auf Antrag bis zum 30.09.2009. Die Befreiung ist gebührenpflichtig
und gilt nur für die Umweltzone Oberhausen - Mülheim an der Ruhr: - Für Kraftfahrzeuge, deren Halterin oder Halter im Gebiet der Umweltzone den Hauptwohnsitz hat ("Bewohner-Ausnahmegenehmigung"),
- Für Kraftfahrzeuge, deren Halterin oder Halter im Gebiet der Umweltzone den Geschäftssitz eines Gewerbebetriebs führt und das Kraftfahrzeug zum Betriebsvermögen gehört ("Gewerbe-Ausnahmegenehmigung").
Befreiung auf Antrag bis zum 31.12.2010. Die Befreiung ist gebührenpflichtig und gilt für die Umweltzone Ruhrgebiet: - Busse können von einem Verkehrsverbot in der Umweltzone auf Antrag bis maximal zum 31.12.2010 befreit werden, wenn ihr Betrieb im öffentlichen Interesse liegt (z.B. öffentlicher Personennahverkehr, Schulfahrten, im Einzelfall Quell- und Zielverkehr von Reisebussen oder Zu- und Abfahrten von Veranstaltungen). Die Dauer der Befreiung ist auf das notwendige Maß zu beschränken und dem nachgewiesenen Bedarf anzupassen.
Befreiung auf Antrag bis zum 31.3.2009 bzw. 30.9.2009. Die Befreiung ist gebührenpflichtig und gilt für die Umweltzone Ruhrgebiet:
- Kraftfahrzeuge können von einem Verkehrsverbot in der Umweltzone für 6 Monate ab Inkrafttreten der Umweltzone befreit werden, wenn sie die Umweltzone aus einem der folgenden Gründe befahren(Quell- und Zielverkehr):
- Privatpersonen
- notwendige Arztbesuche (z. B. Dialysepatienten)
- Schichtdienstleistende, die nicht auf den öffentlichen Personenverkehr oder das Fahrrad ausweichen können
- Gewerbetreibende
- Zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern oder Dienstleistungen
- Bedarfe des Lebensmitteleinzelhandels
- Bedarfe von Apotheken
- Bedarfe von Altenheimen, Krankenhäusern und ähnlichen öffentlichen Einrichtungen
- Bedarfe von Wochenmärkten
- zum Erhalt und zur Reparatur betriebsnotwendiger technischer Anlagen
- zur Behebung von Gebäudeschäden einschließlich der Beseitigung von Wasser-, Gas- und Elektroschäden
- für soziale und pflegerische Hilfsdienste
- Zur Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen
- die Belieferung und Entsorgung von Baustellen
- die Warenanlieferung zu Produktionsbetrieben und Versand von Gütern aus der Produktion einschließlich des betriebsnotwendigen Werkverkehrs, wenn Alternativen nicht verfügbar sind
- Aus sonstigen im öffentlichen Interesse liegenden Gründen
- Durchführung von Schwertransporten
- Zu- und Abfahrten zu Veranstaltungen
- Wird der Nachweis (Gutachten durch z. B. TÜV, DEKRA, Fachwerkstatt, Fahrzeughersteller) erbracht, dass eine technische Nachrüstung zur Verbesserung der Schadstoffklasse nicht möglich ist oder nachgewiesen, dass ein plakettenfähiges Fahrzeug bestellt wurde, kann die Befreiung bis 30.9.2009 bewilligt werden.
Befreiung für die Dauer von fünf Jahren. Die Befreiung ist gebührenpflichtig und gilt für die Umweltzone Ruhrgebiet:
- Für besondere Fahrzeuge, die auf Grund ihres speziellen Einsatzzwecks technische Besonderheiten aufweisen (z.B. Messfahrzeuge, Mediensonderfahrzeuge) und nachweislich (Gutachten durch z. B. TÜV, DEKRA, Fachwerkstatt, Fahrzeughersteller) eine technische Nachrüstung zur Verbesserung der Schadstoffklasse nicht möglich ist und der Ersatz durch ein schadstoffärmeres Alternativfahrzeug ist wirtschaftlich nicht vertretbar.
Befreiung für die Zu- und Abfahrt zum Markt für die Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte:
- Für Fahrzeuge von Landwirten, zur Direktvermarktung von Frischwaren. Eine technische Nachrüstung zur Verbesserung der Schadstoffklasse ist nachweislich (Gutachten durch z. B. TÜV, DEKRA, Fachwerkstatt, Fahrzeughersteller) nicht möglich. Die Bereiung ist in Dauer und Umfang auf das notwendige Maß der Zu- und Abfahrt zum Markt zu beschränken.
KONTAKT
Bereich Umweltschutz
Fachbereich Ökologische Planung
Sascha van den Akker
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen Telefon: 0208 825-3576 e-mail: sascha.van-den-akker@oberhausen.de
Wichtige Links zur Umweltzone Oberhausen!
Umfangreiche Informationen der Stadtverwaltung zur Umweltzone
Archiv
Umweltzone Oberhausen kommt zusammen mit 7 anderen Städten des Ruhrgebietes zum 01.10.2008!
Die Ministerien für Umwelt, Wirtschaft und Verkehr haben sich auf die Einrichtung von Umweltzonen zur Verbesserung der Luftqualität im Ruhrgebiet geeinigt. Das gab Umweltminister Eckhard Uhlenberg bekannt. Dabei soll ein 2-Stufen-Modell angewandt werden: Im Oktober dieses Jahres wird es erste Umweltzonen in den besonders stark belasteten Bereichen geben. Das sind Teile der Stadtgebiete von Duisburg, Oberhausen, Essen, Bottrop, Recklinghausen, Gelsenkirchen, Bochum und Dortmund. Die Wirksamkeit dieser Umweltzonen in Kombination mit einer Vielzahl weiterer Maßnahmen in den Bereichen Verkehr, Industrie, Kleingewerbe und Energieeffizienz von Gebäuden (Hausbrand) wird im Jahr 2010 ausgewertet. Sollten die ab Oktober ergriffenen Maßnahmen zu einer deutlichen Verbesserung der Luft führen, ist auch eine Verkleinerung der Umweltzonen möglich. Wenn die Immissionssituation dagegen weitere Maßnahmen erforderlich macht, wird zum 1. Januar 2011 eine großräumige zusammenhängende Umweltzone im Kernbereich des Ruhrgebietes eingerichtet. Darin sind dann auch weitere Städte wie Mülheim, Castrop-Rauxel, Herne, Gladbeck und Herten mit einbezogen. „Wir können mit den Umweltzonen jetzt die dringend notwendigen Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge im Ruhrgebiet einleiten und auf dieser Grundlage in zwei Jahren weitere Entscheidungen treffen", erklärte Umweltminister Eckhard Uhlenberg.
Der jetzt gewählte Zuschnitt der Umweltzonen trägt, so der Minister, den berechtigten Gesundheitsansprüchen der Bürger Rechnung und hält zugleich den bürokratischen Aufwand für Gewerbe, Industrie und Anwohner möglichst gering. „Das verbessert die Lebensqualität in der Metropolregion Ruhrgebiet und wird diese so als Standort für Unternehmen langfristig attraktiver machen." Uhlenberg forderte alle Beteiligten dazu auf, beim Umsetzen der Luftreinhalteplanung im Ruhrgebiet konstruktiv mitzuwirken.
In den Umweltzonen soll es zunächst Übergangsfristen für Anwohner und Gewerbetreibende von sechs Monaten geben. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge wie Busse, Taxen, Handwerkerfahrzeuge sind Ausnahmeregelungen vorgesehen. Ausnahmen gibt es zudem für Schwerbehinderte, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind.
Die Bezirksregierungen werden nun entsprechende Luftreinhaltepläne aufstellen und diese öffentlich auslegen. Die Bürgerinnen und Bürger können diese einsehen und dazu Stellung nehmen. Im Mai werden die Luftreinhaltepläne dann in Kraft gesetzt