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Umweltzone München - Was ist geplant?

Die Umweltzone München seit dem 01.10.2008

Umfassende Informationen der Landeshauptstadt München zur Einführung der Umweltzone finden Sie hier

Umweltzone München

Daten und Fakten

Größe der Umweltzone: 44 km²
Bewohner der Umweltzone:  ca. 431.000

Start der Umweltzone: 01.10.2008:
Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Plakette

2. Stufe der Umweltzone: 01.10.2010:
zusätzliches Fahrverbot für Fahrzeuge mit roter Plakette

3. Stufe der Umweltzone: 01.01.2012:
zusätzliches Fahrverbot für Fahrzeuge mit gelber Plakette

Aktuelles zur Münchner Umweltzone

 

Bild.de meldet am 12.06.2008

Keine Strafzettel für die Stinker

Bald gilt: Rotlicht für Stinker auf Münchens Straßen. An den Geldbeutel geht's aber nicht, wenn Autofahrer die Schilder für die neue Umweltzone ignorieren. Der Stadtrat beschloss drei Monate Schonfrist.

Innerhalb des Mittleren Rings gilt ab 1. Oktober das Fahrverbot für nicht schadstoffarme Autos. Demnächst werden dafür auch die Schilder montiert. Verstöße sollen nun aber doch nicht so streng geahndet werden. Bis 1. Januar werden Sünder nur ermahnt, erst im neuen Jahr werden Strafzettel ausgestellt.

Schöner Nebeneffekt dieser Sonderregelung, die die SPD beantragt hatte: Die Stadt vermeidet Riesenärger und Chaos im Weihnachtsgeschäft.

Einen kompletten Stopp der Umweltzone wie von der FDP gefordert wird es aber nicht geben. Das Umweltministerium wird die Zone im August genehmigen. Zu klären sind nur noch wenige Details für Ausnahmegenehmigungen.

Lokale Ausnahmeregelungen und Besonderheiten

Wer darf Umweltzone ohne Plakette / mit Ausnahmegenehmigung befahren?

Die Landeshauptstadt München hat am 13. März 2008 einen zusätzlichen Ausnahmekatalog für Fahrzeuge ohne Feinstaubplaketten - insbesondere für den Wirtschaftsverkehr -beschlossen. Danach kommen Ausnahmegenehmigungen in Betracht, wenn

1. die Nachrüstung des Fahrzeuges mit einem entsprechenden Partikelminderungssystem technisch nicht möglich ist oder sich die Nachrüstung bzw. die Ersatzbeschaffung verzögert (Übergangsbescheinigung)

Achtung: Dazu muss ein Nachweis in Form einer Bescheinigung des Herstellers, bzw. einer Fachwerkstätte vorgelegt werden

und

2. mindestens eine der nachfolgend genannten besonderen Voraussetzungen erfüllt ist:

_ Anwohner und Gewerbetreibende mit Firmensitz*) in der Umweltzone

*) Unter Firmensitz ist zu verstehen: Betriebsstätten, Filialen, Lagerräume, Büroräume von freiberuflich Tätigen (z.B. Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure, EDV-Betreuer, Ärzte)

_ Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern*)

*) Darunter fallen insbesondere die Belieferung

des Lebensmitteleinzelhandels

(darunter fallen auch zum Beispiel Drogeriemärkte, Kioske, Lieferservice von tiefgekühlten Lebensmitteln, Getränkeheimdienst, usw.),

von Apotheken

(aber auch zum Beispiel Arztpraxen, Krankengymnastikpraxen, Reha-Zentren.; Tierarztpraxen usw.),

von Altenheimen, Krankenhäusern und ähnlichen öffentlichen Einrichtungen

(zum Beispiel Schulen, Kindertagesstätten, Behindertenwerkstätten usw.) von Wochen- und Sondermärkten(zum Beispiel Bauernmärkte, Ökomärkte, Viktualienmarkt).

der Bevölkerung mit sonstigen lebensnotwendigen Gütern

(zum Beispiel Lieferverkehr des Schlacht- und Viehhofs und Brennstofflieferanten)

Achtung: In diesen Fällen müssen dem Antrag auf Ausnahmegenehmigung entsprechende aktuelle Lieferscheine oder Ähnliches (Standplatzgenehmigung) beigefügt werden !

_ Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen*)

*) Darunter fallen insbesondere Fahrten

zum Erhalt und zur Reparatur betriebsnotwendiger technischer Anlagen

(zum Beispiel Heizungsanlagen, Anlagen zur Wasser- und Stromversorgung, Klimaanlagen, Telefonanlagen, EDV-Anlagen, Schließanlagen, Aufzugsdienste, usw.),

zur Behebung von Gebäudeschäden einschließlich der Beseitigung von Wasser-, Gas und Elektroschäden  

(zum Beispiel Maurer, Elektriker, Maler, Bodenleger, Glaser, Gerüstbauer, usw.)

und für soziale und pflegerische Hilfsdienste

(zum Beispiel ambulante Altenpflege, Essen auf Rädern, Fahrdienste für Beinderte / Kindergartenkinder / Senioren / Schüler, ambulante Massagen).

_ Fahrten zur Wahrnehmung überwiegend und unaufschiebbarer Einzelinteressen*)

*) Darunter fallen insbesondere Fahrten für

notwendige regelmäßige Arztbesuche

(zum Beispiel Dialysepatienten, Teilnehmer an ambulanten Reha-Maßnahmen, usw.),

Achtung: In diesen Fällen muss ein entsprechendes ärztliches Attest beigefügt werden !

Schichtdienstleistende, die nicht auf den öffentlichen Verkehr ausweichen können,

Achtung: In diesen Fällen muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers über entsprechende Arbeitszeiten beigefügt werden !

die Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen

(wie zum Beispiel die Belieferung und Entsorgung von Baustellen, die Warenanlieferung zu Produktionsbetrieben und der Versand von Gütern aus der Produktion, inklusive Werkverkehr, wenn Alternativen nicht zur Verfügung stehen)

Achtung: In diesen Fällen müssen entsprechende Lieferscheine beigefügt werden !

Wie kann die Ausnahmegenehmigung beantragt werden?

Das Antragsformular für die Ausnahmegenehmigung wird die Landeshauptstadt München rechtzeitig vor Einführung der Umweltzone als PDF-Datei zum Download im Internet unter www.muenchen.de zur Verfügung stellen.

Das Antragsformular wird auch in der Zulassungsstelle, den Bürgerbüros, den Bezirksinspektionen und bei der Stadtinformation ausliegen.

In besonderen Fällen wird auch eine persönliche Vorsprache beim KVR-Sachgebiet „Umweltzone - Ausnahmegenehmigungen" möglich sein (Dienstgebäude Reisinger Str. 10/V, 80337 München)

Was kostet die Ausnahmegenehmigung?

_ Für Anwohner der Umweltzone (befristet bis längstens 1 Jahr) 50,--€

_ Für Gewerbetreibende mit Firmensitz innerhalb der Umweltzone (befristet bis längstens 1 Jahr) 120,--€

_ Für die Übergangsregelung bei sich verzögernder Nachrüstung oder Ersatzbeschaffung 10,--€

Für die Durchführung von Fahrten in die Umweltzone, wenn weder Anwohner noch Gewerbetreibender mit Firmensitz in der Umweltzone

_ befristet für die Dauer
bis zu 1 Woche 10,--€
bis zu 1 Monat 30,--€
bis zu 3 Monaten 60,--€
bis zu 6 Monaten 110,--€
bis zu 1 Jahr 200,--€

_ In sozialen Härtefällen ermäßigte Gebühr von 10,--€

(zum Beispiel für Fahrten zur ärztlichen Versorgung chronisch Kranker)

Bei einer förmlichen Ablehnung des Antrags werden die für eine Genehmigung festgesetzten Gebühren zugrunde gelegt.

Wie lange gelten die Ausnahmegenehmigungen?

Die Ausnahmegenehmigung wird zeitlich befristet bis zur maximalen Dauer von 1 Jahr erteilt, für den Folgezeitraum wird nach der dann geltenden Rechtslage neu entschieden. Eine nochmalige Verlängerung ist nur möglich, wenn die allgemeinen sowie die besonderen Voraussetzungen auch für Anwohner und Gewerbetreibende vorliegen.

Wichtige Links zur Umweltzone München

Merkblatt der IHK zur Umweltzone München

 

 

 

Archiv

Einführung der Umweltzone verschoben - bis spätestens zum 1. Oktober 2008!

Die Umweltzone in München kommt, "frühestmöglich und spätestens zum 1. Oktober 2008". So hat es der Umweltschutzausschuss des Münchner Stadtrates am 18. September 2007 in Abänderung des ursprünglichen Termins 1. Oktober 2007 einstimmig beschlossen. Die Umweltzone ist eine der Maßnahmen, die die innerstädtische Feinstaubbelastung verringern soll.

Da für die Umweltzonen in verschiedenen deutschen Städten gleiche Regelungen gelten sollen, will man in München noch die Präsidiumssitzung des Deutschen Städtetages abwarten, der hierfür im Oktober ein einheitliches Konzept vorlegen will. "Wir wollen unbedingt einen Flickenteppich in Sachen Umweltzone in der deutschen Städtelandschaft vermeiden. Nur mit einheitlichen Regelungen ist hier jedem geholfen, das betrifft vor allem die Ausnahmeregelungen. Wie kompliziert es sonst werden kann, zeigen doch gerade die unterschiedlichen Länderregelungen zum Rauchverbot," so Joachim Lorenz, Referent für Gesundheit und Umwelt, nach der heutigen Sitzung.

Im November wird der Stadtrat dann über die Einführung und Ausgestaltung der Umweltzone beschließen. Endgültig entschieden ist über den Zeitpunkt aber erst, sobald die Regierung von Oberbayern die letzten Verfahrensschritte abgeschlossen hat. Dazu gehört auch die Zustimmung und Genehmigung durch das Bayerische Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz.

Karte der Umweltzone ,

Lokale Ausnahmegenehmigungen

Die Kennzeichnungsverordnung lässt Ausnahmeregelungen zur Vermeidung unbilliger Härten für
Anwohnerinnen und Anwohner sowie Gewerbe zu. Im Beschluss des Münchner Stadtrates vom 13.Dezember 2006 werden folgende Regelungen getroffen:
Für Firmenfahrzeuge können Ausnahmen erteilt werden, wenn

  • der Firmensitz, eine Filiale, eine Betriebsstätte oder ein Lager in der Umweltzone liegt und
  • die Nachrüstung technisch nicht möglich ist und
  • entweder der Ersatz des Fahrzeuges wirtschaftlich nicht leistbar ist oder
  • der Ersatz des Fahrzeuges technisch nicht möglich ist.

Für Bewohnerinnen und Bewohner werden Ausnahmen erteilt, wenn

  • der Wohnsitz in der Umweltzone liegt und
  • eine soziale Härte und
  • besondere Lebensumstände vorliegen.

Die Ausnahmen werden jeweils auf ein Jahr befristet, eine Verlängerung um ein weiteres Jahr ist möglich.

Bezüglich der genauen Ausgestaltung der lokalen Ausnahmegenehmigungen besteht nach wie vor noch Klärungsbedarf.

In München sind bezüglich der Ausgestaltung der einzurichtenden Umweltzone die Entscheidungen gefallen. Ende Juli 2006 erfolgte eine grundsätzliche Beschlussfassung des Münchner Stadtrates. Nach Klärung der offenen Fragen bezüglich Benzinautos mit altem G-Katalysatoren (diese erhalten nun auch eine grüne Plakette) steht der Einführung der Umweltzone zum 1. 10.2007 nichts mehr im Weg.

Die erste Stufe wird zum 1. Oktober 2007, eine zweite Stufe zum 1. Oktober 2009 eingerichtet.

Die Umweltzone wird das Gebiet innerhalb des Mittleren Ringes umfassen, ohne diesen mit ein zu beziehen.

Das Portal Feinstaub-München informiert am 18.01.2007 wie folgt über einen Artikel des Münchner Merkur vom 18.01.2007:
Das drohende Innenstadt-Verbot für Autos mit altem G-Katalysator hat offenbar auch beim Bund zu einem Umdenken geführt. Wie der Münchner Umweltreferent Joachim Lorenz (Grüne) berichtet, habe ein Spitzenbeamter erklärt, es sei „Hausmeinung“, die Zulassung der G-Kat-Autos der ersten Stunde per Ausnahmeregelung zu genehmigen. Bayern strebt eine liberale Lösung für Oldtimer an.
Weiter in der Meldung hier ...

 

Auto-News vom 04.01.2007 meldet auf seinem Webportal:
München, 4. Januar 2007 – Die Diskussion um die geplante Umweltzone in der Münchener Innenstadt gerät zur Farce. Ursprünglich war die Einführung eines Fahrverbotes für ältere Autos ab März 2007 geplant. Die Kommune beklagen nun, dass Mitte Dezember 2006 eine neue Liste mit betroffenen Fahrzeugen vom Bundesverkehrsministerium vorgelegt wurde, nach der auch Fahrzeuge mit Katalysator der Schadstoffgruppe 1 ebenfalls aus den Innenstädten ausgeschlossen werden. Weiter im Web hier ...

 

Die Rathaus Umschau der Stadt München vom 28.07.2006 stellt die Pläne für die Münchner Innnenstadt wie folgt dar:
(28.7.2006) Die Umweltzone kommt: Das hat der Stadtrat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen. Für Fahrzeuge der so genannten Euro-Norm 1 und schlechter ist damit ab 1. Oktober 2007 der Bereich innerhalb der Mittleren Ringes tabu. Der Mittlere Ring selbst gehört nicht zur Umweltzone, um nachteilige Verlagerungen des Verkehrsflusses zu vermeiden. In einem weiteren Schritt – ab 1. Oktober 2009 – sollen dann ebenfalls Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 nicht mehr einfahren dürfen.
Weiter in der Meldung hier ...

Als Umweltzone wird ein, meist im Innenstadtgebiet liegender Raum bezeichnet, indem für bestimmte Fahrzeuge ein Fahrverbot ausgesprochen wird, um die Luftbelastung durch die Emission gesundheitsschädlichen Feinstaubs und Stickoxiden (beides sind Bestandteile von Autoabgasen) zu senken.

In diesem Zusammenhang sind auch die klimaschädlichen CO2-Emissionen zu erwähnen, für die jetzt auf freiwilliger Basis auch Klima-Vignetten zur CO2-Kompensation ausgestellt werden können.  Informationen sind hier erhältlich

 

Feinstaub/Umweltplakette kaufen
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  • Mazda Stop CO2-Aktion
             

    "Klima-neutral-fahren"
    Unter diesem Motto haben sich ab dem 23. August 2007 in vielen Städten Deutschlands mehr als 20 verschiedene Autohändler der Marken Mazda und Suzuki zusammengefunden, um auf ihre Aktion zum klimaneutralen Autofahren aufmerksam zu machen.

    Weitere Infos auf der Webseite von Klima-neutral-fahren.de der Mazda Suzuki Händler
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