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Umweltzone Gelsenkirchen; was kommt auf die Autofahrer zu?

Umweltzone Gelsenkirchen seit dem 01.10.2008!

Eine Karte der im Ruhrgebiet geplanten Umweltzonen mit besserer Auflösung finden Sie hier

Daten und Fakten

Größe der Umweltzone: keine Angaben
Bewohner der Umweltzone: keine Angaben

Start der Umweltzone: 01.10.2008
Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Plakette

2. Stufe der Umweltzone: Festlegung erfolgt Ende 2010
zusätzliches Fahrverbot für Fahrzeuge mit roter Plakette

3. Stufe der Umweltzone: Festlegung erfolgt Ende 2010
zusätzliches Fahrverbot für Fahrzeuge mit gelber Plakette


Aktuelles zur Gelsenkirchener Umweltzone

Lokale Ausnahmeregelungen und Besonderheiten

II Befreiungen auf Antrag

II.1 Verkehrsverbotsbefreiung bis zum 30.09.200947

Kraftfahrzeuge können von einem Verkehrsverbot in der Umweltzone eines Luftreinhalteplans auf Antrag befreit werden, wenn

- deren Halterin oder Halter im Gebiet der Umweltzone seinen Hauptwohnsitz hat („Bewohner-Ausnahmegenehmigung") oder

- deren Halterin oder Halter im Gebiet der Umweltzone den Geschäftssitz eines Gewerbebetriebs führt und das Kraftfahrzeug zum Betriebsvermögen gehört („Gewerbe-Ausnahmegenehmigung").

Für die Erteilung der Ausnahmegenehmigung genügt der Nachweis über den Hauptwohnsitz bzw. den Geschäftssitz. Die Ausnahmegenehmigung ist gebührenpflichtig.

Anstelle einer Bewohner-Ausnahmegenehmigung wird von den Kontrollkräften auch ein hinter der Windschutzscheibe des Kraftfahrzeugs ausgelegter gültiger Bewohnerparkausweis akzeptiert.

II.2 Verkehrsverbotsbefreiung bis maximal zum 31.12.2010

Busse können von einem Verkehrsverbot in der Umweltzone auf Antrag bis maximal zum 31.12.2010 befreit werden, wenn ihr Betrieb im öffentlichen Interesse liegt (z.B. öffentlicher Personennahverkehr, Schulfahrten, im Luftreinhalteplan Ruhrgebiet - Teilplan Ruhrgebiet -Nord 216

Einzelfall Quell- und Zielverkehr von Reisebussen oder Zu- und Abfahrten von Veranstaltungen). Die Dauer der Befreiung ist auf das notwendige Maß zu be-schränken und dem nachgewiesenen Bedarf anzupassen.

Die Befreiung ist gebührenpflichtig.

II.3 Verkehrsverbotsbefreiung für die Dauer von 6 Monaten

Kraftfahrzeuge können von einem Verkehrsverbot in der Umweltzone eines Luftreinhalteplans auf Antrag für 6 Monate ab Inkrafttreten der Umweltzone befreit werden, wenn sie die Umweltzone aus einem der folgenden Gründe befahren (Quell- und Zielverkehr).

- zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern oder Dienstleistungen, insbesondere

- Bedarfe des Lebensmitteleinzelhandels,

- Bedarfe von Apotheken,

- Bedarfe von Altenheimen, Krankenhäusern und ähnlichen öffent-lichen Einrichtungen,

- Bedarfe von Wochenmärkten,

- zum Erhalt und zur Reparatur betriebsnotwendiger technischer Anlagen,

- zur Behebung von Gebäudeschäden einschließlich der Beseiti-gung von Wasser-, Gas- und Elektroschäden,

- für soziale und pflegerische Hilfsdienste,

- zur Wahrnehmung überwiegender und unaufschiebbarer Interessen Einzelner, insbesondere für Luftreinhalteplan Ruhrgebiet - Teilplan Ruhrgebiet -Nord 217

- notwendige Arztbesuche (z. B. Dialysepatienten u. a.),

- Schichtdienstleistende, die nicht auf den öffentlichen Personen-verkehr oder das Fahrrad ausweichen können,

- zur Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen wie z. B.

- die Belieferung und Entsorgung von Baustellen,

- die Warenanlieferung zu Produktionsbetrieben und Versand von Gütern aus der Produktion einschließlich des betriebsnotwendi-gen Werkverkehrs, wenn Alternativen nicht verfügbar sind,

- aus sonstigen im öffentlichen Interesse liegenden Gründen wie z. B.

- Durchführung von Schwertransporten,

- Zu- und Abfahrt zu Veranstaltungen,

Die Dauer der Befreiung ist auf das notwendige Maß zu beschränken und dem nachgewiesenen Bedarf anzupassen; ergibt sich ausschließlich der Bedarf für Tages- oder Kurzzeitfahrten, so ist die Ausnahmegenehmigung bedarfsgerecht taggenau zu erteilen.

Die Ausnahmegenehmigungen sind gebührenpflichtig und nur bei Vorliegen der besonderen Voraussetzung der Nummer II.4 verlängerbar.

II.4 Verkehrsverbotsbefreiung für die Dauer von einem Jahr

Bei Vorliegen der folgenden Voraussetzungen können Kraftfahrzeuge von einem Verkehrsverbot in der Umweltzone eines Luftreinhalteplans bis zur Dauer von einem Jahr ab Inkrafttreten der Umweltzone auf Antrag befreit Luftreinhalteplan Ruhrgebiet - Teilplan Ruhrgebiet -Nord 218

werden. Die Ausnahmegenehmigung kann bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen verlängert werden.

Die Voraussetzungen müssen kumulativ vorliegen.

A.

Die Nachrüstung des Kraftfahrzeugs mit einem zur Höherstufung in eine bessere Schadstoffklasse anerkannten Schadstoffminderungssystems ist technisch nicht möglich, weil ein entsprechendes System aktuell am Markt nicht angeboten wird oder die Nachrüstung nicht realisierbar ist

oder

zum Austausch des Kraftfahrzeugs ist ein für die Umweltzone aktuell zugelassenes Neu- oder Gebrauchtfahrzeug verbindlich bestellt, aber noch nicht geliefert worden, sofern die Auslieferungsverzögerung nicht in den Verantwortungsbereich des Bestellers fällt.

(Der Nachweis dieser Voraussetzungen kann durch eine Bescheinigung einer fachlich geeigneten Stelle (z. B. TÜV, DEKRA, Fachwerkstatt, Fahrzeughersteller) geführt werden.)

B.

Das Kraftfahrzeug muss die Umweltzone aus einem der in Nummer II.3 benannten Gründe befahren.

Die Dauer der Befreiung ist auf das notwendige Maß zu beschränken und dem nachgewiesenen Bedarf anzupassen; ergibt sich ausschließlich der Bedarf für Tages- oder Kurzzeitfahrten, so ist die Ausnahmegenehmigung bedarfsgerecht taggenau zu erteilen. Luftreinhalteplan Ruhrgebiet - Teilplan Ruhrgebiet -Nord 219

Voraussetzung für die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen ist die Vorlage geeigneter Nachweise. Die Ausnahmegenehmigungen sind gebührenpflichtig.

II.5 Verkehrsverbotsbefreiung für Sonderfahrzeuge

Für Sonderfahrzeuge, die auf Grund ihres speziellen Einsatzzwecks technische Besonderheiten aufweisen (z.B. Messwagen, Mediensonderfahrzeuge) und für die nachweislich dauerhaft keine Nachrüstung mit einem zur Höherstufung in eine bessere Schadstoffklasse anerkannten Schadstoffminderungssystem erhältlich ist und der Ersatz durch ein schadstoffärmeres Alternativfahrzeug wirtschaftlich nicht vertretbar ist kann bei Erstantrag eine Sondergenehmigung bis zur Dauer von 5 Jahren erteilt werden.

Die Ausnahmegenehmigungen sind gebührenpflichtig und unter den gleichen Voraussetzungen wie bei der Erstbeantragung über das Ablaufdatum hinaus verlängerbar.

II.6 Verkehrsverbotsbefreiung für Fahrten zur Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte

Landwirten, die im Rahmen der Direktvermarktung mit eigenen Transportfahrzeugen Frischwaren im Markthandel vertreiben, kann auf Antrag eine Sondergenehmigung erteilt werden, soweit für deren Fahrzeuge nachweislich dauerhaft keine Nachrüstung mit einem zur Höherstufung in eine bessere Schadstoffklasse anerkannten Schadstoffminderungssystem erhältlich ist und der Ersatz durch ein schadstoffärmeres Alternativfahrzeug wirtschaftlich nicht vertretbar ist.

Die Dauer und der Umfang der Befreiung sind auf das notwendige Maß der Zu- und Abfahrt zum Markt zu beschränken. Die Befreiung ist gebührenpflichtig.

Wichtige Links zur Umweltzone Gelsenkirchen

Die Stadt stellt interessante Informationen zur Umweltzone zusammen

Umweltzone Gelsenkirchen kommt zusammen mit 7 anderen Städten des Ruhrgebietes zum 01.10.2008!

Die Ministerien für Umwelt, Wirtschaft und Verkehr haben sich auf die Einrichtung von Umweltzonen zur Verbesserung der Luftqualität im Ruhrgebiet geeinigt. Das gab Umweltminister Eckhard Uhlenberg  bekannt. Dabei soll ein 2-Stufen-Modell angewandt werden: Im Oktober dieses Jahres wird es erste Umweltzonen in den besonders stark belasteten Bereichen geben. Das sind Teile der Stadtgebiete von Duisburg, Oberhausen, Essen, Bottrop, Recklinghausen, Gelsenkirchen, Bochum und Dortmund. Die Wirksamkeit dieser Umweltzonen in Kombination mit einer Vielzahl weiterer Maßnahmen in den Bereichen Verkehr, Industrie, Kleingewerbe und Energieeffizienz von Gebäuden (Hausbrand) wird im Jahr 2010 ausgewertet. Sollten die ab Oktober ergriffenen Maßnahmen zu einer deutlichen Verbesserung der Luft führen, ist auch eine Verkleinerung der Umweltzonen möglich. Wenn die Immissionssituation dagegen weitere Maßnahmen erforderlich macht, wird zum 1. Januar 2011 eine großräumige zusammenhängende Umweltzone im Kernbereich des Ruhrgebietes eingerichtet. Darin sind dann auch weitere Städte wie Mülheim, Castrop-Rauxel, Herne, Gladbeck und Herten mit einbezogen. „Wir können mit den Umweltzonen jetzt die dringend notwendigen Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge im Ruhrgebiet einleiten und auf dieser Grundlage in zwei Jahren weitere Entscheidungen treffen", erklärte Umweltminister Eckhard Uhlenberg.

Der jetzt gewählte Zuschnitt der Umweltzonen trägt, so der Minister, den berechtigten Gesundheitsansprüchen der Bürger Rechnung und hält zugleich den bürokratischen Aufwand für Gewerbe, Industrie und Anwohner möglichst gering. „Das verbessert die Lebensqualität in der Metropolregion Ruhrgebiet und wird diese so als Standort für Unternehmen langfristig attraktiver machen." Uhlenberg forderte alle Beteiligten dazu auf, beim Umsetzen der Luftreinhalteplanung im Ruhrgebiet konstruktiv mitzuwirken.

In den Umweltzonen soll es zunächst Übergangsfristen für Anwohner und Gewerbetreibende von sechs Monaten geben. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge wie Busse, Taxen, Handwerkerfahrzeuge sind Ausnahmeregelungen vorgesehen. Ausnahmen gibt es zudem für Schwerbehinderte, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind.

Die Bezirksregierungen werden nun entsprechende Luftreinhaltepläne aufstellen und diese öffentlich auslegen. Die Bürgerinnen und Bürger können diese einsehen und dazu Stellung nehmen. Im Mai werden die Luftreinhaltepläne dann in Kraft gesetzt

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