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Umweltzone Dortmund - Was ist geplant?

Die Umweltzone Dortmund seit dem 1.10.2008

Eine Karte der im Ruhrgebiet geplanten Umweltzonen mit besserer Auflösung finden Sie hier

Daten und Fakten zur Umweltzone Dortmund

Größe der Umweltzone: 19,1 km²
Bewohner der Umweltzone: ca. 587.137 Personen
in der Umweltzone gemeldete Fahrzeuge: keine Angaben
davon vom Fahrverbot betroffen: keine Angaben

Start der Umweltzone: 01.10.2008: Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Plakette

2. Stufe der Umweltzone: vorrausichtlich 01.01.2011: zusätzliches Fahrverbot für Fahrzeuge mit roter Plakette

3. Stufe der Umweltzone: bisher nicht geplant

ContentDot - Inhalt

Umweltzone Dortmund Brackeler Straße besteht seit 12.01.2008!

Die Umweltzone reicht vom Borsigplatz bis zur Einmündung der Straße "Im Spähenfelde"

Daten und Fakten zur Umweltzone Brackeler Straße

Größe der Umweltzone: < 0,1 km²
Bewohner der Umweltzone: ca. 300 Personen
in der Umweltzone gemeldete Fahrzeuge: 92 Fahrzeuge
davon vom Fahrverbot betroffen: 20 Fahrzeuge

Start der Umweltzone: 12.01.2008:
Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Plakette und mit roter Plakette

2. Stufe der Umweltzone: 01.01.2010:
bisher nicht geplant

Aktuelles zur  Umweltzone Brackeler Straße in Dortmund

Schildbürgerstreich oder Anfang einer sinnvollen Entwicklung? / autoki-Diskussion:

Lokale Ausnahmeregelungen und Besonderheiten

Bisher stehen nur die folgenden vorläufigen Informationen zur Verfügung:

Wer bekommt eine Ausnahmegenehmigung?

Für Kfz-Inhaber, die für ihr Kfz keine Plakette bekommen und die Umweltzone befahren möchten, gibt es Übergangs- und Ausnahmeregelungen. Für Anwohner der Umweltzone gibt es Sonderregelungen. Für Gewerbetreibende gibt es unterschiedliche Ansätze bei den Ausnahmeregelungen, je nachdem, ob der Betriebssitz in der Umweltzone liegt oder außerhalb, ob der Betrieb im Besitz eines Regio-/Handwerkerparkausweises ist oder nicht.

Wie lange gilt die Ausnahmegenehmigung?

Zurzeit gibt es für die geplanten Umweltzonen im Ruhrgebiet nur die in den Teil-Luftreinhalteplänen enthaltene Grobdarstellung der Ausnahme- und Übergangsregelungen (siehe unten).

Es ist vorgesehen, dass in einem Übergangszeitraum für Anwohner (Bewohnerausnahmeregelung) und Betriebe(Gewerbeausnahmegenehmigung) in den Umweltzonen Sonderregelungen gelten. Anwohner und Gewerbebetriebe mit Betriebssitz in einer der Umweltzonen erhalten demnach eine Ausnahmegenehmigung bis zum 30.09.2009. Gewerbebetriebe mit Betriebssitz in einer der Umweltzonen, die über einen Regio-/Handwerkerparkausweis verfügen, können mit einem gültigen Ausweis bis zum 31.12.2010 auch ohne Plakette und ohne weitere Ausnahmegenehmigung die eigene Umweltzonen befahren.

Andere Ausnahmegenehmigungen gelten 6 Monate und können auf ein Jahr verlängert werden.

Sonderfahrzeuge, die aufgrund ihres speziellen Einsatzzwecks technische Besonderheiten aufweisen und für die keine Nachrüstung mit einem anerkannten Schadstoffminderungssystem erhältlich und ein Ersatz-Kfz wirtschaftlich nicht vertretbar ist (bis 5 Jahre, verlängerbar unter den gleichen Voraussetzungen wie beim Erstantrag)

Wo bekomme ich eine Ausnahmegenehmigung?

Ausnahmegenehmigungen für zum Befahren der Umweltzonen im Ruhrgebiet sind zurzeit noch nicht erhältlich. Zukünftig wird es sie aber i.d.R. bei dem Ordnungsamt bzw. bei der Kfz-Zulassungsstelle der zuständigen Kommune geben.

Für wen gibt es Übergangs- und Ausnahmeregelungen?

I. Übergangsregelung zur Umweltzone

Für Anwohner der Umweltzone und Gewerbetreibende gelten Sonderregelungen:

Anwohner:

Wer Anwohner der Umweltzone ist erhält zunächst ohne weiteren Nachweis eine Ausnahmegenehmigung bis zum 30.09.2009. 

Gewerbetreibende mit Betriebssitz in einer der Umweltzonen:

Wer eine Gewerbebetrieb in der Umweltzone betreibt, erhält zunächst ohne weiteren Nachweis eine Ausnahmegenehmigung bis zum 30.09.2009. 

Gewerbetreibende mit RegioParkausweis:

Gewerbetreibende mit einem gültigen RegioParkausweis gilt für die Gültigkeitsdauer des Ausweises, maximal bis zum 31.12.2010, ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung ohne weiteren Nachweis. Der Ausweis muss sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausliegen.

II. Ausnahmeregelungen (über den Übergangszeitpunkt hinaus):

a) Generelle Ausnahmenregelungen

Für die bestimmte Fahrzeuge gibt es eine generelle Ausnahmeregelung ohne gesonderten

Nachweis (s. unter III.):

 

b) Ausnahmegenehmigungen

Zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gilt ein zweistufiges Verfahren:

 

1. Allgemeine Voraussetzungen

Feststellung der Nachrüstbarkeit des Kfz mit Partikelfilter oder der Neubestellung eines emissionsarmen Kfz

Ist ein Kfz technisch nicht nachrüstbar oder nicht rechtzeitig nachrüstbar oder ist ein in der Umweltzone zulässiges Fahrzeug verbindlich bestellt und noch nicht geliefert, und trifft auf den Antragsteller einer der im Ausnahmekatalog aufgeführten Ausnahmetatbestände zu, dann kann ihm eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Ausnahmegenehmigungen werden zunächst auf maximal 6 Monate erteilt. Bei einer Verlängerung werden die allgemeinen und die besonderen Voraussetzungen erneut überprüft. Eine weitere Ausnahmegenehmigung ist dann noch einmal für 6 Monate möglich.

2. Besondere Voraussetzungen
nach Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden für:

2.1 Für Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern, was darunter zu verstehen ist, muss nach genauer festgelegt werden. Fahrten wie z.B. zur Belieferung des Lebensmitteleinzelhandels, von Apotheken, von Altenheimen, von Krankenhäusern, von ähnlichen öffentlichen Einrichtungen sowie von Wochenmärkten könnten dazu gehören, hierfür können Ausnahmegenehmigungen nach Vorlage entsprechender Nachweise (Auftragsbescheinigungen, Lieferbescheinigungen) bis zu 6 Monaten erteilt werden.

2.4 Für Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen,was darunter zu verstehen ist, muss nach genauer festgelegt werden. Fahrten wie z.B. zum Erhalt und zur Reparatur betriebsnotwendiger technischer Anlagen, der Behebung von Gebäudeschäden einschließlich der Beseitigung von Wasser-, Gas- und Elektroschäden sowie sozialpflegerische Hilfsdienste könnten dazu gehören, hierfür können dann ebenfalls Ausnahmegenehmigungen bis zu 6 Monaten erteilt werden. Hierunter fallen viele Handwerker und Pflegedienste.

2.5 Für Fahrten zur Wahrnehmung überwiegender und unaufschiebbarer Einzelinteressenwas darunter zu verstehen ist, muss nach genauer festgelegt werden. Darunter fallen könnten z.B. Fahrten zum Zwecke von notwendigen regelmäßigen Arztbesuchen, Fahrten von Schichtdienstleistenden und Fahrten zur Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen (Anlieferung von Rohstoffen für Gewerbebetriebe). Dies gilt auch für sich wiederholende Einzelfahrten aus speziellen Anlässen wie z.B. für Schwertransporte, Veranstaltungen (Kirmes), die Überführung von Fahrzeugen mit Kurzzeitkennzeichen, Reisebusse sowie Spezialfahrzeuge der Medienbranche. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine alternativen Fahrmöglichkeiten nutzbar sind. Auch hier können Ausnahmegnehmigungen von bis zu 6 Monaten erteilt werden.

2.6 Busse, deren Betrieb im öffentlichen Interessse liegt

Unabhängig von den zuvor beschriebenen Ausnahmetatbeständen sollen Busse, deren Betrieb im öffentlichen Interesse liegt, bis zum 31.12.2010 eine Ausnahmegenehmigung erhalten.

III. Generelle Ausnahmeregelungen

a) für spezielle Fahrzeuge

1. Oldtimer

Oldtimer, die mindestens 30 Jahre alt sind, gelten laut Ratsbeschluss vom 18.09.2007 als Ausnahme. Die Regelung gilt für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen und Kennzeichen 07

2. Einsatzfahrzeuge

Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur med. Betreuung der Bevölkerung sowie Fahrzeuge, die Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch nehmen können (z.B. Polizei, Feuerwehr, Müllabfuhr), fallen nicht unter das Fahrverbot.

3. Landwirtschaftliche Maschinen

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen fallen ebenso wenig unter das Fahrverbot wie mobile Maschinen und Geräte sowie Arbeitsmaschinen

4. Wohnmobile

Eine Ausnahmegenehmigung ist für Bewohner der Umweltzone möglich, die keine Nachrüstungsmöglichkeit haben. Bei überwiegenden Einzelinteressen sind auch Tagesgenehmigungen für Zielverkehr in die Umweltzone möglich.

5. Motorräder

Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge in die fallen nicht unter das Fahrverbot.

6. Quad's

Sofern eine Zulassung als "PKW" erfolgte, kann eine Ausnahmegenehmigung nur unter Vorlage der allgemeinen und der besonderen Voraussetzungen möglich sein. Bei Zulassung als "Motorrad" oder "land- und forstwirtschaftliche Maschine" fällt ein Quad nicht unter das Fahrverbot.

7. Benziner mit US-Kat

Aufgrund der Novellierung der Kennzeichnungsverordnung werden Fahrzeuge in die Schadstoffgruppe 4 eingestuft und erhalten somit eine grüne Feinstaubplakette

8. ausländische Fahrzeuge

Bei Vorlage eines unaufschiebbaren Einzelinteresses kann eine Tagesgenehmigung erteilt werden (z.B. Reisebusse). Anhand der EG-Typengenehmigung kann auch für ausländische Fahrzeuge ermittelt werden, ob eine Plakette ausgegeben werden kann. Jede Zulassungsstelle oder andere berechtigte Stelle in Deutschland kann eine Plakette erteilen.

b) für spezielle Personengruppen

1. Gehbehinderte Personen, blinde oder hilflose Personen

Freie Fahrt in die Umweltzone mit eigenem Fahrzeug oder als Beifahrer im Fahrzeug einer andren Person; Schwerbehindertenausweis mit Merkmalen "aG, H oder Bl" ist als Nachweis mitzuführen (keine gesonderte Ausnahmegenehmigung notwendig)

2. Ärzte

Freie Fahrt mit gekennzeichnetem Fahrzeug im Einsatz (keine gesonderte Ausnahmegenehmigung erforderlich)

Wichtige Links zur Umweltzone Dortmund

Luftreinhalteplan Dortmund 2006

Informationen der Stadt Dortmund

Erste Hilfe Seite zu Umweltzonen im Ruhrgebiet der Handwerkskammer zu Köln

Umweltzone Dortmund kommt zusammen mit 7 anderen Städten des Ruhrgebietes zum 01.10.2008!

Die Ministerien für Umwelt, Wirtschaft und Verkehr haben sich auf die Einrichtung von Umweltzonen zur Verbesserung der Luftqualität im Ruhrgebiet geeinigt. Das gab Umweltminister Eckhard Uhlenberg  bekannt. Dabei soll ein 2-Stufen-Modell angewandt werden: Im Oktober dieses Jahres wird es erste Umweltzonen in den besonders stark belasteten Bereichen geben. Das sind Teile der Stadtgebiete von Duisburg, Oberhausen, Essen, Bottrop, Recklinghausen, Gelsenkirchen, Bochum und Dortmund. Die Wirksamkeit dieser Umweltzonen in Kombination mit einer Vielzahl weiterer Maßnahmen in den Bereichen Verkehr, Industrie, Kleingewerbe und Energieeffizienz von Gebäuden (Hausbrand) wird im Jahr 2010 ausgewertet. Sollten die ab Oktober ergriffenen Maßnahmen zu einer deutlichen Verbesserung der Luft führen, ist auch eine Verkleinerung der Umweltzonen möglich. Wenn die Immissionssituation dagegen weitere Maßnahmen erforderlich macht, wird zum 1. Januar 2011 eine großräumige zusammenhängende Umweltzone im Kernbereich des Ruhrgebietes eingerichtet. Darin sind dann auch weitere Städte wie Mülheim, Castrop-Rauxel, Herne, Gladbeck und Herten mit einbezogen. „Wir können mit den Umweltzonen jetzt die dringend notwendigen Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge im Ruhrgebiet einleiten und auf dieser Grundlage in zwei Jahren weitere Entscheidungen treffen", erklärte Umweltminister Eckhard Uhlenberg.

Der jetzt gewählte Zuschnitt der Umweltzonen trägt, so der Minister, den berechtigten Gesundheitsansprüchen der Bürger Rechnung und hält zugleich den bürokratischen Aufwand für Gewerbe, Industrie und Anwohner möglichst gering. „Das verbessert die Lebensqualität in der Metropolregion Ruhrgebiet und wird diese so als Standort für Unternehmen langfristig attraktiver machen." Uhlenberg forderte alle Beteiligten dazu auf, beim Umsetzen der Luftreinhalteplanung im Ruhrgebiet konstruktiv mitzuwirken.

In den Umweltzonen soll es zunächst Übergangsfristen für Anwohner und Gewerbetreibende von sechs Monaten geben. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge wie Busse, Taxen, Handwerkerfahrzeuge sind Ausnahmeregelungen vorgesehen. Ausnahmen gibt es zudem für Schwerbehinderte, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind.

Die Bezirksregierungen werden nun entsprechende Luftreinhaltepläne aufstellen und diese öffentlich auslegen. Die Bürgerinnen und Bürger können diese einsehen und dazu Stellung nehmen. Im Mai werden die Luftreinhaltepläne dann in Kraft gesetzt

Kleinste Umweltzone Europas in Dortmund

Autofahrer, aufgepasst: Die "kleinsten Umweltzone Europas" ist da, die Brackeler Straße in Dortmund. Am 12.01.2008 um acht Uhr morgens wurden die Schilder "scharf gestellt".

Das bedeutet: Autofahrer, die gar keine Plakette am Wagen haben (Euro 1-Norm) oder eine rote (Euro 2), dürfen den 300 Meter langen Abschnitt zwischen Spähenfelde und Borsigplatz nicht mehr befahren. Wer es dennoch tut, läuft Gefahr, 40 Euro Bußgeld zu berappen und obendrein einen Punkt in Flensburg zu kassieren. Mit den Fahrverboten will Regierungspräsident Helmut Diegel die Feinstaubwerte drücken, die zu den höchsten in NRW gehören.

Betroffen ist nicht allein der Durchgangsverkehr. Auch Anwohner, deren fahrbare Untersätze (vornehmlich alte Diesel) zu hohe Abgaswerte aufweisen, müssen sich die Einfahrt mit gelben und grünen Plaketten erkaufen. Oder mit Ausnahmegenehmigungen. Nach Angaben des Umweltamtes gibt es an der Brackeler Straße exakt 92 gemeldete Fahrzeuge. Davon seien "rund 20" so beschaffen, dass sie den Abschnitt zwischen Spähenfelde und Borsigplatz nicht befahren dürften. Oder aber sie beantragen Ausnahmegenehmigungen - bei den Bürgerdiensten im Stadthaus. Solche Ausnahmen kann geltend machen, wer eine "soziale Härte" anführt und "besondere Lebensumstände" - was im Luftreinhalteplan nicht näher definiert ist. Dass der Antragsteller obendrein seinen Haupt- oder eben Nebenwohnsitz in der Brackeler Straße haben muss, liegt auf der Hand.

Die Fahrverbote sind die bislang schärfste Waffe, die der Diegel gegen die Luftbelastung an der Brackeler Straße zückt. Diegel, das weiß man, ist kein Freund von "Umweltzonen" - die Fahrverbote an der Brackeler Straße verhängt er eher als "Getriebener". An der Brackeler Straße steht eine Messstation, an der sich konkret ablesen lässt, dass die Feinstaubwerte alle zulässigen Grenzen sprengen. Mit anderen Worten: Die Anwohner wären mit einer Klage auf der vermutlich rechtlich sicheren Seite - und ein solches Wagnis will Diegel nicht eingehen. Fragt sich, ob er im Sommer noch schärfer vorgehen wird, falls sich die Werte nicht bessern. 2007 kündigte er an: In dem Fall müssen auch Autos mit gelben Plaketten draußen bleiben. Offen ist, wie die kleine Umweltzone mit der großen harmonisiert wird, die ab Oktober kommen soll. Für die große Umweltzone sind nämlich weniger scharfe Bestimmungen geplant.

Umweltzone Dortmund allein oder Ruhrgebiet gesamt? Start in 2008
(siehe "Ruhrgebiet")

Ob Dortmund im nächsten Jahr im Alleingang eine Umweltzone ausweist, oder ob eine rund 1.600 km² große und mehrere Städte umfassende Umweltzone Ruhr geschaffen wird steht noch nicht fest. Die Entscheidung ist bis heute noch nicht gefallen. 

Konkret ist für die Stadt Dortmund aber im Rahmen der Aufstellung des Luftreinhalteplans "Brackeler Straße" vorgesehen, einen 200 m langen Abschnitt der Brackeler Straße ausgehend vom Borsigplatz nur noch für Fahrzeuge der Schadstoffgruppen 3 und  4 freizugeben. Damit müssen Fahrzeuge eine gelbe oder grüne Plakette aufweisen, wenn sie diesen Streckenabschnitt befahren wollen. Der Luftreinhalteplan soll voraussichtlich im Herbst 2007 in Kraft treten.

  • Feinstaub Umwelplakette im Hörfunk Berlin

    Die Climate Company Feinstaub Umweltplakette im Hörfunk:

    Bernd und Siggi (1.500 KB)
    Stress mit der Umweltzone (1.600 KB)
    Chef und Huber in der Firma (1.600 KB)

    Ab dem 15.10.2007 auf Jazzradio Berlin 101,9

  • Umweltzone - Bilder
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