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Umweltzone Bottrop; was erwartet die Autofahrer?

Umweltzone Bottrop seit dem 01.10.2008!

Eine Karte der im Ruhrgebiet geplanten Umweltzonen mit besserer Auflösung finden Sie hier

Daten und Fakten

Größe der Umweltzone: keine Angaben
Bewohner der Umweltzone: keine Angaben

Start der Umweltzone: 01.10.2008
Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Plakette

2. Stufe der Umweltzone: Festlegung erfolgt Ende 2010
zusätzliches Fahrverbot für Fahrzeuge mit roter Plakette

3. Stufe der Umweltzone: Festlegung erfolgt Ende 2010
zusätzliches Fahrverbot für Fahrzeuge mit gelber Plakette

Zum Start innerhalb der Umweltzone zugelassene Fahrzeuge: keine Angaben
davon ohne Plakette: Keine Angaben
mit roter Plakette: keine Angaben
mit gelber Plakette: keine Angaben
mit grüner Plakette: keine Angaben

Aktuelles zur Bottroper Umweltzone

Lokale Ausnahmeregelungen und Besonderheiten

Bisher stehen nur die folgenden vorläufigen Informationen zur Verfügung:

Wer bekommt eine Ausnahmegenehmigung?

Für Kfz-Inhaber, die für ihr Kfz keine Plakette bekommen und die Umweltzone befahren möchten, gibt es Übergangs- und Ausnahmeregelungen. Für Anwohner der Umweltzone gibt es Sonderregelungen. Für Gewerbetreibende gibt es unterschiedliche Ansätze bei den Ausnahmeregelungen, je nachdem, ob der Betriebssitz in der Umweltzone liegt oder außerhalb, ob der Betrieb im Besitz eines Regio-/Handwerkerparkausweises ist oder nicht.

Wie lange gilt die Ausnahmegenehmigung?

Zurzeit gibt es für die geplanten Umweltzonen im Ruhrgebiet nur die in den Teil-Luftreinhalteplänen enthaltene Grobdarstellung der Ausnahme- und Übergangsregelungen (siehe unten).

Es ist vorgesehen, dass in einem Übergangszeitraum für Anwohner (Bewohnerausnahmeregelung) und Betriebe(Gewerbeausnahmegenehmigung) in den Umweltzonen Sonderregelungen gelten. Anwohner und Gewerbebetriebe mit Betriebssitz in einer der Umweltzonen erhalten demnach eine Ausnahmegenehmigung bis zum 30.09.2009. Gewerbebetriebe mit Betriebssitz in einer der Umweltzonen, die über einen Regio-/Handwerkerparkausweis verfügen, können mit einem gültigen Ausweis bis zum 31.12.2010 auch ohne Plakette und ohne weitere Ausnahmegenehmigung die eigene Umweltzonen befahren.

Andere Ausnahmegenehmigungen gelten 6 Monate und können auf ein Jahr verlängert werden.

Sonderfahrzeuge, die aufgrund ihres speziellen Einsatzzwecks technische Besonderheiten aufweisen und für die keine Nachrüstung mit einem anerkannten Schadstoffminderungssystem erhältlich und ein Ersatz-Kfz wirtschaftlich nicht vertretbar ist (bis 5 Jahre, verlängerbar unter den gleichen Voraussetzungen wie beim Erstantrag)

Wo bekomme ich eine Ausnahmegenehmigung?

Ausnahmegenehmigungen für zum Befahren der Umweltzonen im Ruhrgebiet sind zurzeit noch nicht erhältlich. Zukünftig wird es sie aber i.d.R. bei dem Ordnungsamt bzw. bei der Kfz-Zulassungsstelle der zuständigen Kommune geben.

Für wen gibt es Übergangs- und Ausnahmeregelungen?

I. Übergangsregelung zur Umweltzone

Für Anwohner der Umweltzone und Gewerbetreibende gelten Sonderregelungen:

Anwohner:

Wer Anwohner der Umweltzone ist erhält zunächst ohne weiteren Nachweis eine Ausnahmegenehmigung bis zum 30.09.2009. 

Gewerbetreibende mit Betriebssitz in einer der Umweltzonen:

Wer eine Gewerbebetrieb in der Umweltzone betreibt, erhält zunächst ohne weiteren Nachweis eine Ausnahmegenehmigung bis zum 30.09.2009. 

Gewerbetreibende mit RegioParkausweis:

Gewerbetreibende mit einem gültigen RegioParkausweis gilt für die Gültigkeitsdauer des Ausweises, maximal bis zum 31.12.2010, ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung ohne weiteren Nachweis. Der Ausweis muss sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausliegen.

II. Ausnahmeregelungen (über den Übergangszeitpunkt hinaus):

a) Generelle Ausnahmenregelungen

Für die bestimmte Fahrzeuge gibt es eine generelle Ausnahmeregelung ohne gesonderten

Nachweis (s. unter III.):

 

b) Ausnahmegenehmigungen

Zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gilt ein zweistufiges Verfahren:

 

1. Allgemeine Voraussetzungen

Feststellung der Nachrüstbarkeit des Kfz mit Partikelfilter oder der Neubestellung eines emissionsarmen Kfz

Ist ein Kfz technisch nicht nachrüstbar oder nicht rechtzeitig nachrüstbar oder ist ein in der Umweltzone zulässiges Fahrzeug verbindlich bestellt und noch nicht geliefert, und trifft auf den Antragsteller einer der im Ausnahmekatalog aufgeführten Ausnahmetatbestände zu, dann kann ihm eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.

Ausnahmegenehmigungen werden zunächst auf maximal 6 Monate erteilt. Bei einer Verlängerung werden die allgemeinen und die besonderen Voraussetzungen erneut überprüft. Eine weitere Ausnahmegenehmigung ist dann noch einmal für 6 Monate möglich.

2. Besondere Voraussetzungen
nach Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden für:

2.1 Für Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern, was darunter zu verstehen ist, muss nach genauer festgelegt werden. Fahrten wie z.B. zur Belieferung des Lebensmitteleinzelhandels, von Apotheken, von Altenheimen, von Krankenhäusern, von ähnlichen öffentlichen Einrichtungen sowie von Wochenmärkten könnten dazu gehören, hierfür können Ausnahmegenehmigungen nach Vorlage entsprechender Nachweise (Auftragsbescheinigungen, Lieferbescheinigungen) bis zu 6 Monaten erteilt werden.

2.4 Für Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen,was darunter zu verstehen ist, muss nach genauer festgelegt werden. Fahrten wie z.B. zum Erhalt und zur Reparatur betriebsnotwendiger technischer Anlagen, der Behebung von Gebäudeschäden einschließlich der Beseitigung von Wasser-, Gas- und Elektroschäden sowie sozialpflegerische Hilfsdienste könnten dazu gehören, hierfür können dann ebenfalls Ausnahmegenehmigungen bis zu 6 Monaten erteilt werden. Hierunter fallen viele Handwerker und Pflegedienste.

2.5 Für Fahrten zur Wahrnehmung überwiegender und unaufschiebbarer Einzelinteressenwas darunter zu verstehen ist, muss nach genauer festgelegt werden. Darunter fallen könnten z.B. Fahrten zum Zwecke von notwendigen regelmäßigen Arztbesuchen, Fahrten von Schichtdienstleistenden und Fahrten zur Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen (Anlieferung von Rohstoffen für Gewerbebetriebe). Dies gilt auch für sich wiederholende Einzelfahrten aus speziellen Anlässen wie z.B. für Schwertransporte, Veranstaltungen (Kirmes), die Überführung von Fahrzeugen mit Kurzzeitkennzeichen, Reisebusse sowie Spezialfahrzeuge der Medienbranche. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine alternativen Fahrmöglichkeiten nutzbar sind. Auch hier können Ausnahmegnehmigungen von bis zu 6 Monaten erteilt werden.

2.6 Busse, deren Betrieb im öffentlichen Interessse liegt

Unabhängig von den zuvor beschriebenen Ausnahmetatbeständen sollen Busse, deren Betrieb im öffentlichen Interesse liegt, bis zum 31.12.2010 eine Ausnahmegenehmigung erhalten.

III. Generelle Ausnahmeregelungen

a) für spezielle Fahrzeuge

1. Oldtimer

Oldtimer, die mindestens 30 Jahre alt sind, gelten laut Ratsbeschluss vom 18.09.2007 als Ausnahme. Die Regelung gilt für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen und Kennzeichen 07

2. Einsatzfahrzeuge

Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur med. Betreuung der Bevölkerung sowie Fahrzeuge, die Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch nehmen können (z.B. Polizei, Feuerwehr, Müllabfuhr), fallen nicht unter das Fahrverbot.

3. Landwirtschaftliche Maschinen

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen fallen ebenso wenig unter das Fahrverbot wie mobile Maschinen und Geräte sowie Arbeitsmaschinen

4. Wohnmobile

Eine Ausnahmegenehmigung ist für Bewohner der Umweltzone möglich, die keine Nachrüstungsmöglichkeit haben. Bei überwiegenden Einzelinteressen sind auch Tagesgenehmigungen für Zielverkehr in die Umweltzone möglich.

5. Motorräder

Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge in die fallen nicht unter das Fahrverbot.

6. Quad's

Sofern eine Zulassung als "PKW" erfolgte, kann eine Ausnahmegenehmigung nur unter Vorlage der allgemeinen und der besonderen Voraussetzungen möglich sein. Bei Zulassung als "Motorrad" oder "land- und forstwirtschaftliche Maschine" fällt ein Quad nicht unter das Fahrverbot.

7. Benziner mit US-Kat

Aufgrund der Novellierung der Kennzeichnungsverordnung werden Fahrzeuge in die Schadstoffgruppe 4 eingestuft und erhalten somit eine grüne Feinstaubplakette

8. ausländische Fahrzeuge

Bei Vorlage eines unaufschiebbaren Einzelinteresses kann eine Tagesgenehmigung erteilt werden (z.B. Reisebusse). Anhand der EG-Typengenehmigung kann auch für ausländische Fahrzeuge ermittelt werden, ob eine Plakette ausgegeben werden kann. Jede Zulassungsstelle oder andere berechtigte Stelle in Deutschland kann eine Plakette erteilen.

b) für spezielle Personengruppen

1. Gehbehinderte Personen, blinde oder hilflose Personen

Freie Fahrt in die Umweltzone mit eigenem Fahrzeug oder als Beifahrer im Fahrzeug einer andren Person; Schwerbehindertenausweis mit Merkmalen "aG, H oder Bl" ist als Nachweis mitzuführen (keine gesonderte Ausnahmegenehmigung notwendig)

2. Ärzte

Freie Fahrt mit gekennzeichnetem Fahrzeug im Einsatz (keine gesonderte Ausnahmegenehmigung erforderlich)

Wichtige Links zur Umweltzone Bottrop

Erste Hilfe Seiten zu Umweltzonen im Ruhrgebiet der Handwerkskammer zu Köln

Archiv

Umweltzone Bottrop kommt zusammen mit 7 anderen Städten des Ruhrgebietes zum 01.10.2008!

Die Ministerien für Umwelt, Wirtschaft und Verkehr haben sich auf die Einrichtung von Umweltzonen zur Verbesserung der Luftqualität im Ruhrgebiet geeinigt. Das gab Umweltminister Eckhard Uhlenberg  bekannt. Dabei soll ein 2-Stufen-Modell angewandt werden: Im Oktober dieses Jahres wird es erste Umweltzonen in den besonders stark belasteten Bereichen geben. Das sind Teile der Stadtgebiete von Duisburg, Oberhausen, Essen, Bottrop, Recklinghausen, Gelsenkirchen, Bochum und Dortmund. Die Wirksamkeit dieser Umweltzonen in Kombination mit einer Vielzahl weiterer Maßnahmen in den Bereichen Verkehr, Industrie, Kleingewerbe und Energieeffizienz von Gebäuden (Hausbrand) wird im Jahr 2010 ausgewertet. Sollten die ab Oktober ergriffenen Maßnahmen zu einer deutlichen Verbesserung der Luft führen, ist auch eine Verkleinerung der Umweltzonen möglich. Wenn die Immissionssituation dagegen weitere Maßnahmen erforderlich macht, wird zum 1. Januar 2011 eine großräumige zusammenhängende Umweltzone im Kernbereich des Ruhrgebietes eingerichtet. Darin sind dann auch weitere Städte wie Mülheim, Castrop-Rauxel, Herne, Gladbeck und Herten mit einbezogen. „Wir können mit den Umweltzonen jetzt die dringend notwendigen Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge im Ruhrgebiet einleiten und auf dieser Grundlage in zwei Jahren weitere Entscheidungen treffen", erklärte Umweltminister Eckhard Uhlenberg.

Der jetzt gewählte Zuschnitt der Umweltzonen trägt, so der Minister, den berechtigten Gesundheitsansprüchen der Bürger Rechnung und hält zugleich den bürokratischen Aufwand für Gewerbe, Industrie und Anwohner möglichst gering. „Das verbessert die Lebensqualität in der Metropolregion Ruhrgebiet und wird diese so als Standort für Unternehmen langfristig attraktiver machen." Uhlenberg forderte alle Beteiligten dazu auf, beim Umsetzen der Luftreinhalteplanung im Ruhrgebiet konstruktiv mitzuwirken.

In den Umweltzonen soll es zunächst Übergangsfristen für Anwohner und Gewerbetreibende von sechs Monaten geben. Für gewerblich genutzte Fahrzeuge wie Busse, Taxen, Handwerkerfahrzeuge sind Ausnahmeregelungen vorgesehen. Ausnahmen gibt es zudem für Schwerbehinderte, die auf ihr Fahrzeug angewiesen sind.

Die Bezirksregierungen werden nun entsprechende Luftreinhaltepläne aufstellen und diese öffentlich auslegen. Die Bürgerinnen und Bürger können diese einsehen und dazu Stellung nehmen. Im Mai werden die Luftreinhaltepläne dann in Kraft gesetzt

Dezernenten kritisieren Kompromiss zur Umweltzone Ruhr
Sonderregelungen vergrößern das verkehrstechnische Chaos

Die Umweltdezernenten der Metropole Ruhr haben heute den Kompromiss der Minister zur Umweltzone Ruhr und den Ausnahmeregelungen zur Kenntnis genommen. Dieser stieß auf die einhellige Kritik der Dezernenten.

Die Dezernenten machten klar, dass die Diskussion in den Kommunen vielfach viel weitgehender sei, als dies nun in dem vorgelegten Vorschlag festgesetzt werden soll.

Es wurde bemängelt, dass wohl nicht alle Belastungspunkte in der verkleinerten Umweltzone liegen. Die vorgeschlagene Lösung macht viele Sonderregelungen außerhalb der festgelegten Umweltzone erforderlich. Bei diesen Maßnahmen ist zu befürchten, dass in großem Umfang Umgehungsverkehre durch die Wohngebiete entstehen, die die Bürger belasten, die Initiativen mobilisieren und die Öffentlichkeit verwirren. Darum ist das vorgelegte Modell nicht effektiv, stellt die Städte vor große Regelungsprobleme und ist für den Bürger und Besucher nicht plausibel. Es ist zu fürchten, dass durch die „kleinen Umweltzonen" mit darum liegenden Sonderregelungen das verkehrstechnische Chaos vergrößert wird und die Autofahrer den Überblick verlieren. Die mögliche Erweiterung der „kleinen Umweltzonen" nach 2 Jahren zur „großen Umweltzone" ist eine unverzichtbare wichtige Festlegung für das weitere Verfahren. Nur so kann für die Eigentümer „alter Autos und Fahrzeuge" ein klarer Anreiz geschaffen werden, umzurüsten und ein neues Auto anzuschaffen.

Die Städte brauchen eine juristisch stabile Grundlage für die Ausweisung der Umweltzonen, da sie gegenüber den Initiativgruppen mit verstärkten Klagen auf der Grundlage des „Leipziger Urteils" rechnen. Durch die Verkleinerung der bisher dargestellten großen Lösung werden nun die vor Ort tätigen Gruppen geradezu aufgefordert, sich gegen die Städte zu wenden. Deshalb ist es wichtig, dass auch die 2. Stufe, die nun im Luftreinhalteplan enthalten sein soll, in die Umsetzung kommt. Damit kann den Initiativen eine Antwort gegeben werden und es werden Klagen vermieden.

Die Umweltdezernenten haben auch die wirtschaftlichen Fragestellungen im Blick. Mit den Ausnahmeregelungen ist hier eine angemessene Lösung vorgeschlagen worden. Diese gilt es umzusetzen.

Dr. Greulich, Stadt Duisburg
Helga Sander, Stadt Mühlheim a. d. Ruhr
Dirk Buttler, Stadt Oberhausen
Simone Raskob, Stadt Essen
Bernd Tischler, Stadt Bottrop
Michael von der Mühlen, Stadt Gelsenkirchen
Jan Terhoeven, Stadt Herne
Ernst Kratzsch, Stadt Bochum
Wilhelm Steitz, Stadt Dortmund

Ab Oktober Umweltzone in Bottrop

Bezirksregierung Münster prognostiziert sauberere Luft

Ab Oktober gelten die Umweltplaketten in Bottrop.

Nun gibt es doch die größere Umweltzone in Bottrop - und das ab dem 1. Oktober. Der Technische Beigeordnete und Umweltdezernent Bernd Tischler berichtete jetzt im Vorfeld des städtischen Ausschusses für Planung und Umweltschutz, dass es nicht zu dem zunächst geplanten Flickwerk in Bottrop kommen wird. In einem Gespräch mit Landesumweltminister Eckhard Uhlenberg tags zuvor sei deutlich geworden, dass mit Ausnahme des Stadtteils Fuhlenbrock Bottrop nun insgesamt als Umweltzone ausgewiesen werde. Die Fläche werde begrenzt im Süden und Norden durch die A 42 und die A 2 sowie im Westen durch die Güterbahn von Osterfeld nach Gladbeck und im Osten durch die B 224.

Um sich in diesem Bereich weiterhin frei und ohne mögliche Sanktionen bewegen zu können, bedürfen Autos und LKW dann einer Plakette (grün, gelb oder rot). Der Anteil der Kfz ohne Plakette, für die diese Zone dann Tabu ist, liegt in Bottrop nach Prognosen wohl unter zwei Prozent. Ausnahmeregelungen, die bis zum 31.Dezember 2009 gelten, gibt es für Anwohner und Gewerbetreibende.

Dezernent Bernd Tischler erläuterte weiter, dass nach dem Beschluss der Landesregierung nun das Beteiligungsverfahren mit Auslage der Pläne beginne, innerhalb dessen auch die Stellungnahme der Stadt Bottrop gefordert sei. Tischler verhehlte nicht, dass er die jetzt beschlossene Regelung in einigen Punkten als zu kurz greifend empfindet. So gäbe es nun keine zusammenhängenden Umweltzonenbereiche mehr, also beispielsweise keine Übergänge von Bottrop zu den Zonen in Essen und Oberhausen.

Im Planungs- und Umweltausschuss wurde das Vorhaben im Grundsatz begrüßt. Auf Kritik stießen jedoch die in der jetzigen Ausformung fehlenden Übergänge, die "Mini-Umweltzone" im Kreis Recklinghausen und dass den Städten die Kosten für die erforderliche Beschilderung der Zonen mit Hinweisschildern auferlegt wird.

Die Diskussion war im Ausschuss eingebettet in Darstellungen von Dr. Johannes Wiedemeier, Hauptdezernent im Bereich Umwelt bei der Bezirksregierung Münster, zum angestrebten "Luftreinhalteplan Nördliches Ruhrgebiet". Dieser gelte bis ins Jahr 2010 und zeige in Prognosen, dass sich die Belastung in Bottrop mit Feinstäuben (minus 25 Prozent) und Stickoxiden (minus neun Prozent) in den nächsten beiden Jahren positiv entwickele. Dazu trügen neben der Einrichtung der Umweltzone auch die Modernisierungen auf der Kokerei Prosper bei.

Vorgestellt wurde im Ausschuss zudem die "erweiterte Klimaanalyse", die der Regionalverband Ruhr durchgeführt hat und in der die lufthygienische Situation Bottrops betrachtet wird: mit im Vergleich durchaus positiven Ergebnissen und Vorgaben für die weitere Bebauungsplanung.

Plaketten gibt es bei der Stadt

Die Umweltplaketten kosten bei den städtischen Ämtern fünf Euro. Die Plaketten gibt es im Straßenverkehrsamt, Händelstraße 9, im Bürgerbüro im Rathaus und im Bürgerbüro-Kirchhellen, Kirchhellener Ring 84 bis 86. Anhand der Schlüsselnummer im Fahrzeugschein wird die Emissionsklasse der Fahrzeuge festgestellt. Die Emissionsklasse bestimmt, ob grüne, gelbe oder rote Plaketten ausgehändigt werden.

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