Umweltzone Augsburg - Was ist geplant?
Umweltzone Augsburg- Seit 01.07.2009
Aktuelle Informationen der Stadt Augsburg zur geplanten Umweltzone und den vorgesehenen Ausnahmeregelungen finden Sie hier
Daten und Fakten
Größe der Umweltzone: 5,2 km²
Bewohner der Umweltzone:
Start der Umweltzone: 01.07.2009
Fahrverbot für Fahrzeuge ohne Plakette
2. Stufe der Umweltzone: 01.10.2010
zusätzliches Fahrverbot für Fahrzeuge mit roter Plakette
3. Stufe der Umweltzone: 01.10.2012
zusätzliches Fahrverbot für Fahrzeuge mit gelber Plakette
Einführung der Umweltzone wird verschoben
Auch Augsburg wird die geplante Einführung der Umweltzone zum 1. Oktober 2007 aufgrund der noch nicht erfolgten bundesweiten Abstimmung der Behandlung von Benzinfahrzeugen mit geregeltem Katalysator der ersten Generation (GKat), bis auf weiters verschieben. Eine solche Regelung ist zwingend erforderlich um zu erreichen, dass solche Fahrzeuge, trotz geringer von ihnen verursachter Feinstaubbelastung, in die Umweltzonen einfahren dürfen.
Bis es zu einer solchen Regelung kommt dürften noch mehrere Monate vergehen, sodass sich die Augsburger Verwaltung gezwungen sah die Einführung der Umweltzone, ohne Benennung eines neuen Zeitpunktes zu verschieben.
Meldung des Online Magazins Schwab-Münchner-Allgemeine vom 05.01.2007
Fahrverbot: Stadt sucht Ausweg - Umweltreferent Schaller lehnt Bundesvorgaben ab - Ausnahmeregelungen für 10 000 Benziner?
Die Stadt Augsburg will sich weigern, die bundesweiten Vorgaben zum Feinstaub-Fahrverbot umzusetzen. "So wie es das Bundesverkehrsministerium plant, wird es in Augsburg nicht kommen", sagt Umweltreferent Thomas Schaller. Der Knackpunkt: Etwa 80 000 Autos aus der Region sollen ab 1. Oktober 2007 ganzjährig nicht mehr in die Innenstadt fahren dürfen.
Betroffen sind Diesel-Stinker, Benziner ohne Katalysator - aber auch Benzin-Autos mit einem geregelten Kat der ersten Generation. Zwischen Stadt, Regierung von Schwaben sowie Ministerien gibt es Gespräche, wie man es hinbekommt, die bindende Vorgabe nicht umzusetzen, ohne dabei ein Gesetz zu brechen.
Als Umweltzone wird ein, meist im Innenstadtgebiet liegender Raum bezeichnet, indem für bestimmte Fahrzeuge ein Fahrverbot ausgesprochen wird, um die Luftbelastung durch die Emission gesundheitsschädlichen Feinstaubs und Stickoxiden (beides sind Bestandteile von Autoabgasen) zu senken.
In diesem Zusammenhang sind auch die klimaschädlichen CO2-Emissionen zu erwähnen, für die jetzt auf freiwilliger Basis auch Klima-Vignetten zur CO2-Kompensation ausgestellt werden können. Informationen sind hier erhältlich.
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