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Die Schlüsselnummern

In der Schadstoffgruppe 1 (keine Plakette) sind von einem Fahrverbot die letzten beiden Ziffern der Schlüsselnummern 03-13, 15, 17,  88 und 98 für Benziner betroffen. Bei den Dieselfahrzeugen gilt dies für die Nummern 0-24, 34, 40, 77, 88 und 98.

In der Schadstoffgruppe 2 (rote Plakette) gelten vom 1. Januar 2010  an verschärfte Vorschriften. Diese Fahrzeuge dürfen dann ab diesem Datum nicht in die Umweltzonen einfahren. Ausgenommen sind nur Fahrzeuge mit Sondergenehmigung. Davon betroffen sind hier ausschließlich PKW-Diesel mit den beiden letzten Ziffern der Schlüsselnummern 25-29, 35, 41 und 71.

Die Schadstoffgruppen 3+4 (gelb+grün) dürfen zunächst ungeschränkt die Umweltzonen befahren.

Wer wissen will, ob er mit seinem Auto nach Einrichtung einer Umweltzone in den jeweiligen Innenstadtbezirk darf, kann dies anhand seiner Schlüsselnummern im KFZ-Schein erkennen und unserer Zuordnungstabelle

 

In den ab 01.10.2005 ausgefertigten Scheinen ist die Schlüsselnummer im Feld 14.1 zu finden.
In den KFZ-Scheinen, ausgestellt vor diesem Datum, ist die Schlüsselnummer im Feld „zu 1“ zu finden, am oberen Rand des Scheines. In jedem Fall sind die letzten beiden Ziffern hier entscheidend.

Sie möchten schnell und bequem die Farbe Ihrer Plakette ermitteln?

 

 

 

    

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Alle Schlüsselnummern sind noch einmal im Verkehrsblatt des Bundesverkehrsministeriums im Heft 23 vom 15.12.2006 aufgelistet. Oder nutzen Sie unsere Zuordnungstabelle, um Ihre Plakettenfarbe herauszufinden. Die Plaketten im Detail finden Sie hier .... Bestellung der Plakette Online hier ...

 

Ausländische Fahrzeuge
Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge, die in deutsche Umweltzonen einfahren möchten, benötigen eine Umwelt-Plakette. Der Gesetzgeber hat dies so vorgesehen. Die ausgebenden Stellen werden dann anhand der EG-Typgenehmigung die für das Fahrzeug festgelegte Plakette ermitteln. Da es sehr viele entsprechend verschiedene Fahrzeugscheine und Schlüsselnummern gibt, können diese hier nicht aufgelistet werden.
Es gibt für ausländische Fahrzeuge eine vereinfachtes Verfahren das sich nach dem Zulassungsjahr richtet.
Für Fahrzeuge die trotz älterem Zulassungsdatum die Voraussetzungen zur Eingruppierung in eine niedrigere Schadstoffgruppe erfüllen ist dies durch Vorlage einer Herstellererklärung (CEC) zu belegen.

Feinstaub/Umweltplakette kaufen
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