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1. Online-Bestellung der Umweltplaketten bei www.umwelt-plakette.de


Gestern habe ich meine Plakette bestellt, heute wurde der Betrag von meinem Konto abgebucht, wo bleibt meine Plakette?

Vor 6 Tagen habe ich eine Umweltplakette bei Ihnen bestellt! Wann kommt die endlich?

Wozu benötigen Sie eine Kopie meines Fahrzeugscheins?

Ich habe die Online-Bestellung aufgegeben ohne meinen Fahrzeugscheinhoch zu laden, wohin soll ich diesen jetzt schicken?

Ich möchte für meine Eltern eine Plakette bestellen, diese soll aber an mich gesendet und berechnet werden. Nun stimmt die eingegebene Liefer- und Rechnungsadresse nicht mit der auf dem Fahrzeugschein

Wir sind ein Unternehmen und möchten für ein Fahrzeug eine Plakette bestellen. Für Unternehmensnamen ist in Ihrem Bestellformular kein Eingabefeld vorgegeben. Was sollen wir machen?

Wir haben in unserem Unternehmen, verteilt auf mehrere Standorte einen Fuhrpark für den wir Plaketten benötigen. Können Sie uns bei der Beschaffung helfen?


2. Feinstaubbelastung / Warum Umweltzonen?


Was ist Feinstaub?

Wieso ist Feinstaub schädlich?

Wie entsteht Feinstaub?

Was ist eine Umweltzone?

Wie erkenne ich eine Umweltzone?

3. Umweltzonen in Deutschland


Wo und wann werden Umweltzonen in Deutschland eingerichtet?

Welche Strafen drohen, wenn ich mich mit meinem Auto trotz Fahrverbot in einer Umweltzone aufhalte?

Was mache ich wenn ich in einer der einzurichtenden Umweltzonen wohne oder in eine oder mehrere Umweltzonen einfahren muss?

Gilt das Fahrverbot in den Umweltzonen das ganze Jahr?

4. Fahrzeugeinstufung und Plaketten


Wozu dienen die Plaketten?

Welche Plaketten gibt es?

Brauche ich jedes Jahr eine neue Plakette?

Wo klebt man die Plakette hin?

Wie und wo bekomme ich eine Umweltplakette?

Was bedeutet zum Beispiel XY-OM 531 auf der Plakette?

Welche Unterlagen muss ich vorlegen um eine Plakette zu erhalten?

Wie werden Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor behandelt?

Brauche ich für mein Motorrad eine Plakette?

Ich besitze ein Quad / Trike, benötige ich auch eine Plakette?

5. Nachrüstung


Kann ich mein Fahrzeug nachrüsten?

Ich habe etwas von einem Kaltlaufregler gehört. Ist dies bei meinem Fahrzeug auch möglich?

Was bringt meinem Fahrzeug ein Rußfilter?

Wie hoch ist die Reduzierung der Kfz-Steuer (Einstufung) nach einer Nachrüstung?

Sind die Kosten für die Nachrüstung eines alten Fahrzeugs zumutbar?

Meine Werkstatt hat gesagt, es gebe keine Nachrüstungsmöglichkeiten für mein Auto. Kann mir sonst jemand helfen?


6. Ausnahmegenehmigungen und Ausnahmeregelungen


Gibt es bundesweit für alle Umweltzonen geltende Ausnahmeregelungen?

Gibt es auch individuelle, nur für eine Umweltzone geltende Ausnahmeregelungen?

Welche Ausnahmeregelungen gelten zusätzlich für die Umweltzone Berlin?

Gibt es noch weitere generelle Ausnahmen?

Ich brauche mein altes Fahrzeug - unter welchen Voraussetzungen kann ich eine Ausnahmegenehmigung bekommen?

Welche Ausnahmen sind bei privater Nutzung eines Fahrzeuges möglich?

Was gilt für Schwerbehinderte?

Gibt es Ausnahmen für Berufspendler?

Werden Oldtimer ganz aus der Umweltzone verbannt?

Welche Ausnahmegenehmigungen gibt es im Wirtschaftsverkehr oder für Firmenfahrzeuge?

Sonderfahrzeuge in der Wirtschaft

Fahrzeugparks

Ausnahmegenehmigungen im Härtefall

Wie lange gilt die Ausnahmegenehmigung?

Wer kann einen Antrag stellen?

Wo muss ich den Antrag stellen?

Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Mit welchen Gebühren muss für eine Einzelausnahme gerechnet werden?

Welche Ausnahmegenehmigungen gelten zusätzlich für die Umweltzone Hannover?

Welche Ausnahmegenehmigungen gelten zusätzlich in der Umweltzone Köln?


7. Ausländische Fahrzeuge


Gelten die Fahrverbote in den deutschen Umweltzonen auch für ausländische Fahrzeuge ohne Plakette?

Wie komme ich als Halter eines im Ausland zugelassenen Fahrzeuges an eine Plakette?

Brauche ich unbedingt eine Plakette um mit meinem Auto nach Deutschland zu fahren?

Was passiert mir als Ausländer wenn ich ohne Plakette in eine Umweltzone einfahre?

Ich bin ausländischer Busunternehmer und transportiere häufig Touristen nach Berlin und Köln und führe dort auch Stadtrundfahrten durch. Wie muss ich mich verhalten?




1. Online-Bestellung der Umweltplaketten bei www.umwelt-plakette.de



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Gestern habe ich meine Plakette bestellt, heute wurde der Betrag von meinem Konto abgebucht, wo bleibt meine Plakette?

Die Abläufe in unserem Unternehmen sehen wie folgt aus:

Der online Bestelleingang erfolgt sofort, falls sie Ihre Fahrzeugscheinkopie mit der Bestellung hochgeladen haben können wir sofort mit der Bearbeitung beginnen. Falls Sie uns die Fahrzeugscheinkopie mit der Post oder per Fax nachreichen, können wir erst nach Eingang mit der Arbeit starten. In jedem Fall drucken wir die Kopie des Fahrzeugscheins aus und geben Sie an einen unserer Kooperationspartner – entweder eine Zulassungsstelle oder eine zur AU zu gelassenen Werkstatt – zur Prüfung und Ausstellung der Plakette. Nach Ausstellung der Plakette gibt er diese mit allen Unterlagen an uns zurück. Wir erstellen Ihre Rechnung, fügen die Umweltplakette hinzu und übersenden dies an Sie. Dieser Ablauf kann einige Tage dauern, in der Regel erhalten Sie Ihre Plakette innerhalb von 3 – 8 Arbeitstagen nachdem uns Bestellung und Fahrzeugscheinkopie vorliegen.


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Vor 6 Tagen habe ich eine Umweltplakette bei Ihnen bestellt! Wann kommt die endlich?

Die Abläufe in unserem Unternehmen sehen wie folgt aus: Der online Bestelleingang erfolgt sofort, falls sie Ihre Fahrzeugscheinkopie mit der Bestellung hochgeladen haben können wir sofort mit der Bearbeitung beginnen. Falls Sie uns die Fahrzeugscheinkopie mit der Post oder per Fax nachreichen, können wir erst nach Eingang mit der Arbeit starten. In jedem Fall drucken wir die Kopie des Fahrzeugscheins aus und geben Sie an einen unserer Kooperationspartner ? entweder eine Zulassungsstelle oder eine zur AU zu gelassenen Werkstatt ? zur Prüfung und Ausstellung der Plakette. Nach Ausstellung der Plakette gibt er diese mit allen Unterlagen an uns zurück. Wir erstellen Ihre Rechnung, fügen die Umweltplakette hinzu und übersenden dies an Sie. Dieser Ablauf kann einige Tage dauern, in der Regel erhalten Sie Ihre Plakette innerhalb von 3 ? 8 Arbeitstagen nachdem uns Bestellung und Fahrzeugscheinkopie vorliegen.
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Wozu benötigen Sie eine Kopie meines Fahrzeugscheins?

Die zur Ausgabe der Umweltplaketten berechtigten Stellen sind verpflichtet, eine sorgfältige Prüfung der Emissionsstufe, in die das Fahrzeug, für das eine Plakette beantragt wurde, ein zu stufen ist vor zu nehmen, bevor sie die Einstufung vornehmen und eine Umweltplakette ausstellen. Dabei muss das Fahrzeug nicht physisch vorgeführte werden, sondern es reicht die Vorlage des Fahrzeugscheins. Anhand von Schlüsselnummern, die in jedem, in Deutschland ausgestellten, Fahrzeugschein eingedruckt sind, lässt sich die Eingruppierung in eine der vier Emissionsklassen ablesen. Zu dieser Überprüfung muss nicht zwingend das Original des Fahrzeugscheins vorgelegt werden, sondern es reicht auch die Vorlage einer Kopie. Ohne diese Unterlage kann eine Prüfung der Plakettenberechtigung nicht erfolgen, also auch keine Plakette ausgestellt werden.
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Ich habe die Online-Bestellung aufgegeben ohne meinen Fahrzeugscheinhoch zu laden, wohin soll ich diesen jetzt schicken?

Senden Sie die Kopie Ihres Fahrzeugscheins an folgende Postadresse: GEMB mbH Helmholtzstraße 2-9 10587 Berlin Oder per Fax an dir folgende Nummer: 030-398 87 21 49
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Ich möchte für meine Eltern eine Plakette bestellen, diese soll aber an mich gesendet und berechnet werden. Nun stimmt die eingegebene Liefer- und Rechnungsadresse nicht mit der auf dem Fahrzeugschein

Der Name und die Adresse, die Sie bei der Bestellung als Rechnungs- und Lieferanschrift eingeben müssen nicht mit dem Halternamen und der Adresse auf dem Fahrzeugschein übereinstimmen. Es geht also problemlos.
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Wir sind ein Unternehmen und möchten für ein Fahrzeug eine Plakette bestellen. Für Unternehmensnamen ist in Ihrem Bestellformular kein Eingabefeld vorgegeben. Was sollen wir machen?

Geben Sie einfach den Unternehmensnamen in das Feld für den Nachnamen ein und die Rechnungsanschrift erscheint auch auf Ihrer Rechnung wie Sie wünschen (bzw. wie Sie eingeben).
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Wir haben in unserem Unternehmen, verteilt auf mehrere Standorte einen Fuhrpark für den wir Plaketten benötigen. Können Sie uns bei der Beschaffung helfen?

Für diese Fälle haben wir einen Fuhrparkservice eingerichtet, den Sie ebenfalls in unserem Bestellshop finden. Sie können dort ein Bestellformular im pdf-Format herunterladen, dass Sie uns, ausgefüllt, zusammen mit den Fahrzeugscheinkopien der Fahrzeuge für die Sie Umweltplaketten benötigen, zusenden. Wenige Tage später erhalten Sie Ihre Umweltplaketten und eine Sammelrechnung für die gesamte Lieferung.
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2. Feinstaubbelastung / Warum Umweltzonen?



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Was ist Feinstaub?

Feinstaub ist nichts anderes als feiner Staub, also feste Partikel in der Atmosphäre die kleiner als 15 µm sind. Für die Emissionsreduktionsziele der europäischen Union erfolgt die Definition des Feinstaubs gemäß den im Jahre 1987 eingeführten National Air Quality Standard for Particulate Matter (kurz als PM-Standard bezeichnet) der US-amerikanischen Umweltschutzbehörde EPA (Environmental Protection Agency). In der ersten Fassung der amerikanischen Richtlinie wurde der Standard PM10 definiert, für den seit Anfang 2005 auch in der EU ein Grenzwert einzuhalten ist. Im Gegensatz zu der üblicherweise genannten Definition stellt PM10 keine scharfe Aufteilung der Immissionen bei einem aerodynamischen Durchmesser von 10 Mikrometern (10 µm) dar; vielmehr wurde versucht, das Abscheideverhalten der oberen Atemwege nachzubilden: Partikel mit einem aerodynamischen Durchmesser von weniger als 1 µm werden vollständig einbezogen, bei größeren Partikeln wird ein gewisser Prozentsatz gewertet, der mit zunehmender Partikelgröße abnimmt und bei ca. 15 µm schließlich 0 % erreicht. Technisch gesehen entspricht dies der Anwendung einer Gewichtungsfunktion (in der Fachsprache Trennkurve bzw. Trennfunktion) auf die Immissionen (in der Praxis wird dies durch einen größenselektiven Einlass an den Messgeräten erreicht). Aus dem Verlauf dieser Gewichtungsfunktion leitet sich letztendlich auch die Bezeichnung PM10 ab, da bei ca. 10 µm genau die Hälfte der Partikel in die Gewichtung eingehen. Weiter Informationen zum Thema Feinstaub finden Sie bei Wikipedia? ( http://de.wikipedia.org/wiki/Feinstaub)
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Wieso ist Feinstaub schädlich?

Es gibt keine unschädliche Feinstaubkonzentration. Für die Bevölkerung der europäischen Union ergibt sich im Durchschnitt eine um mindestens ein Jahr reduzierte Lebens-erwartung durch die Gesamtfeinstaubbelastung. Die von der EU festgelegten Grenzwerte sind mehr oder weniger willkürlich gegriffen und folgen eher dem als politisch machbar Erachteten, als wissenschaftlich relevanten Informationen. Zu den Auswirkungen von Feinstaub gehören die Verstärkung von Allergiesymptomen, die Zunahme von asthmatischen Anfällen, Atemwegsbeschwerden und Lungenkrebs, sowie ein gesteigertes Risiko von Mittelohrentzündungen bei Kindern. Daneben werden auch Auswirkungen auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen (z.B. Herzinfarkt) angenommen. Das Ausmaß der Auswirkung von Partikeln auf die Atemwege hängt, neben der Toxizität der Partikel u.a. Blei, Vanadium, Beryllium und Quecksilber, auch von der Größe der Partikel ab: je kleiner ein Partikel ist, desto tiefer kann es in die Lunge eindringen.
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Wie entsteht Feinstaub?

Feinstaub entsteht sowohl auf natürliche als auch auf anthropogene (vom Menschen verursachte) Art und Weise. Natürliche Feinstaubursachen sind: - Saharastaub - Partikelneubildung aus Vorläufern in der Atmosphäre - Kleinstlebewesen und Teile von ihnen, Pollen - die Erosion von Gesteinen (hauptsächlich durch Wasser, Wind und Temperaturunterschiede) - Waldbrände - Vulkanausbrüche - Seesalz durch Gischt Anthropogene Feinstaubursachen sind: - Industrie - Privathaushalte und Kleinverbraucher - Straßenverkehr) - Schienenverkehr Elektrizitäts- und Fernheizwerke: - übriger Verkehr - Schüttgutumschlag - Industriefeuerungen
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Was ist eine Umweltzone?

Umweltzonen sind bestimmte Verkehrsflächen in Städten und Gemeinden, für die wegen hoher Feinstaubbelastungen Verkehrsbeschränkungen gelten. In diesen Umweltzonen dürfen nur noch emissionsarme Fahrzeuge fahren, die mit Plaketten gekennzeichnet sind. Es ist damit zu rechnen, dass vor allem die Kommunen Umweltzonen einrichten werden, in denen im vergangenen Jahr mehr als 35 mal der Grenzwert für Feinstaub überschritten wurde. Mit Einrichtung der Umweltzonen wird das Ziel verfolgt die Feinstaubbelastung in diesen Gebieten unter die Grenzwerte zu senken.
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Wie erkenne ich eine Umweltzone?

Die besonders durch Feinstaub belasteten Bereiche müssen durch das Verkehrszeichen 270.1 als "Umweltzone" gekennzeichnet sein. Auf dem dazu notwendigen Zusatzzeichen wird dann geregelt, welche Fahrzeuge mit welchen Umwelt-Plakettenfarben dort Zufahrt haben. Aufgehoben wird die Umweltzone durch das Zeichen 270.2.
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3. Umweltzonen in Deutschland


 
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Wo und wann werden Umweltzonen in Deutschland eingerichtet?

Zurzeit sieht der Planungsstand so aus: - 1. Januar 2008 : Berlin, Hannover, Köln - 1. März 2008 : Augsburg, Herrenberg, Ilsfeld, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Schwäbisch-Gmünd, Stuttgart, - 1. Juli 2008 : Bochum - 1. Oktober 2008 : München - in 2008 (Datum noch nicht festgelegt): Dortmund, Düsseldorf, Essen, Magdeburg, Mannheim, Mühlacker, Pforzheim, Regensburg, Reutlingen, Tübingen, - 1. Januar 2009 : Nürnberg - 1. Januar 2010 : Freiburg i. B., - in 2010 (Datum noch nicht festgelegt): Frankfurt a. M., - noch nicht festgelegt : Braunschweig, Darmstadt, Dresden, Heidelberg, Karlsruhe, Leipzig, Neu-Ulm, Pleidelsheim, Ulm Statt der einzelnen Umweltzonen der Städte Dortmund, Düsseldorf, Essen mit den angrenzenden Städten Mühlheim/Ruhr, Oberhausen und Duisburg wird alternativ eine Großumweltzone Ruhrgebiet in Erwägung gezogen. In weiteren Städten droht aufgrund Überschreitung der Feinstaubgrenzwerte an mehr als 35 Tagen im Jahr ebenfalls die Einführung einer Umweltzone. Folgende Städte sind uns bekannt: Potsdam, Cottbus, Frankfurt a. d. Oder, Brandenburg a. d. Havel und Bernau.
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Welche Strafen drohen, wenn ich mich mit meinem Auto trotz Fahrverbot in einer Umweltzone aufhalte?

Das Einfahren in eine Umweltzone ohne eine dazu berechtigende Plakette wird mit einem Bußgeld von 40,00 ? und einem Strafpunkt in der Flensburger Kartei bestraft.
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Was mache ich wenn ich in einer der einzurichtenden Umweltzonen wohne oder in eine oder mehrere Umweltzonen einfahren muss?

Als erstes sollten Sie feststellen, ob und welche Umweltplakette Sie für Ihr Fahrzeug erhalten. Dies geht am einfachsten mit einem entsprechenden Umweltplakettenbestimmungstool, zum Beispiel von der Dekra (http://www.dekra.de/feinstaub/feinstaub.html). Falls Sie eine grüne Plakette erhalten können, sollten Sie diese umgehend besorgen (zum Beispiel direkt hier auf diesen Internetseiten)( http://www.umwelt-plakette.de/plakettenshop.php). Nachdem Sie die Plakette dann an der rechten Unterseite Ihrer Windschutzscheibe befestigt haben, brauchen Sie sich über die Umweltzonen keine Gedanken mehr zu machen. Falls Sie eine rote oder gelbe Plakette bekommen, sollten Sie sich für die Umweltzonen in die Sie einfahren wollen erkundigen, ob und für wann dort eine zweite Stufe oder ggf. auch dritte Stufe geplant ist in der dann nur noch grüne und gelbe oder nur noch grüne Plakettenträger einfahren dürfen. Dies erfahren Sie auch am einfachsten auf diesen Seiten, indem Sie zur Startseite wechseln und dort auf der Deutschlandkarte die Sie interessierenden Umweltzonen anklicken. Dort nehmen wir diese Informationen unmittelbar nach ihrer Veröffentlichung auf. Falls Sie keine Plakette für Ihr Fahrzeug erhalten, sollten Sie unverzüglich Kontakt mit Ihrer Werkstatt aufnehmen und sich über die Nachrüstmöglichkeiten für Ihr Fahrzeug erkundigen. Nachrüstungen werden vom Staat mit bis zu 330,-- ? bezuschusst. Sollte eine Nachrüstung für Ihr Fahrzeug technisch nicht möglich sein, sollten Sie sich eingehender mit den bundesweiten und den lokalen Ausnahmeregelungen (die lokalen Ausnahmegenehmigungen unterscheiden sich von Umweltzone zu Umweltzone zum Teil gravierend) erkundigen. Informationen dazu bieten wir hier im Frage- und Antwortbereich unserer Seiten in Fragengruppe ?5 Ausnahmegenehmigungen? und sowohl im Allgemeinen Informationsteil, als auch bei den Informationen zu den einzelnen Umweltzonen in Deutschland. Falls auf Sie keine dieser Ausnahmeregelungen zutrifft sollten Sie Ihr Auto verkaufen oder damit nur noch außerhalb der Umweltzonen fahren.
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Gilt das Fahrverbot in den Umweltzonen das ganze Jahr?

Bei den bisher in der Planung befindlichen Umweltzonen ja; es könnte aber auch temporäre Umweltzonen geben, also zeitlich befristete Umweltzonen.
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4. Fahrzeugeinstufung und Plaketten


 
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Wozu dienen die Plaketten?

Die Plaketten dienen zur Identifizierung der Fahrzeuge die in die Umweltzonen einfahren dürfen.
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Welche Plaketten gibt es?

· Schadstoffgruppe 1: Keine Plakette (schlechteste Schadstoffgruppe) · Schadstoffgruppe 2: Rote Plakette · Schadstoffgruppe 3: Gelbe Plakette · Schadstoffgruppe 4: Grüne Plakette (bestmögliche Plakette)
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Brauche ich jedes Jahr eine neue Plakette?

Nein, nur wenn Sie das Fahrzeug ummelden, es also ein neues Kennzeichen bekommt, oder die Windschutzscheibe mit der alten Plakette zerstört wird benötigen Sie eine neue Plakette. Auf der Plakette ist zwingend das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs an dem sie klebt zu vermerken.
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Wo klebt man die Plakette hin?

An die Windschutzscheibe rechts unten (von Innen gesehen). Nicht an die Heckscheibe und auch nicht auf das Nummernschild
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Wie und wo bekomme ich eine Umweltplakette?

Die Plakette selbst erhalten Sie in Zulassungsstellen, Auto-Werkstätten, TÜV oder DEKRA. Einige Städte bieten die Plaketten auch zum Kauf in den Rathäusern oder den Bürgerbüros an. Sie können Ihre Umweltplakette natürlich auch bequem und ohne Fahr- und Zeitaufwand sofort von hier aus bei uns bestellen ( http://www.umwelt-plakette.de/plakettenshop.php).
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Was bedeutet zum Beispiel XY-OM 531 auf der Plakette?

?XY-OM 531? steht für ein fiktives amtliches Kennzeichen. Es soll verdeutlichen, dass in das weiße Kästchen auf der Feinstaubplakette das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs eingetragen sein muss. Ohne Eintragung ist die Plakette ungültig. Die Plakette gilt nur für das Fahrzeug, welches das gleiche amtliche Kennzeichen hat wie auf der Plakette vermerkt. Die Eintragung wird von der Werkstatt oder der Zulassungsstelle vorgenommen. Die Plakette wird ohne Eintragung nicht ausgegeben.
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Welche Unterlagen muss ich vorlegen um eine Plakette zu erhalten?

Die Vorlage des Fahrzeugscheins oder einer Kopie davon ist ausreichend. Das Fahrzeug selbst muss nicht vorgeführt werden. Daher ist es auch möglich die Plakette sofort von hier aus bequem und ohne Fahr- und Zeitaufwand bei uns zu bestellen ( http://www.umwelt-plakette.de/plakettenshop.php).
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Wie werden Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor behandelt?

Kraftfahrzeuge ohne Verbrennungsmotor (z.B. Elektromotor, Brennstoffzellen) werden der Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) zugeordnet. Auch sie benötigen eine Plakette um in eine Umweltzone einfahren zu dürfen.
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Brauche ich für mein Motorrad eine Plakette?

Nein, nur vierrädrige Fahrzeuge benötigen eine Plakette.
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Ich besitze ein Quad / Trike, benötige ich auch eine Plakette?

Es kommt darauf an, wie es zugelassen wurde. Die meisten Quads und Trikes sind als "Motorrad" geschlüsselt und damit von der Verordnung ausgenommen. Für sie gilt weiterhin freie Fahrt. Das Gleiche gilt für Zulassungen als land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen. Quads und Trikes mit einer PKW-Zulassung sind jedoch von der Verordnung betroffen.
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5. Nachrüstung


 
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Kann ich mein Fahrzeug nachrüsten?

Das erfahren Sie beim Autohändler, einer Fachwerkstatt oder auch beim ADAC.
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Ich habe etwas von einem Kaltlaufregler gehört. Ist dies bei meinem Fahrzeug auch möglich?

Der Einbau ist bei sehr vielen Euro 1-Fahrzeugen möglich.
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Was bringt meinem Fahrzeug ein Rußfilter?

Es wird dadurch wie ein Euro-4-Fahrzeug behandelt, erhält eine grüne Plakette und der Halter des Fahrzeugs erhält zudem noch einen staatlichen Zuschuss von 330 Euro.
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Wie hoch ist die Reduzierung der Kfz-Steuer (Einstufung) nach einer Nachrüstung?

Von Euro 1 auf Euro 2 bedeutet das in etwa eine Halbierung der Steuer und ist also durchaus überlegenswert.
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Sind die Kosten für die Nachrüstung eines alten Fahrzeugs zumutbar?

Vom Fahrverbot in der Umweltzone sind in der Regel Pkw mit Ottomotor ohne geregelten Katalysator oder alte Diesel-Pkw betroffen. Die Kosten für den einzelnen Fahrzeughalter zur Anpassung an die Kriterien der Umweltzone sind begrenzt und damit in der Regel zumutbar. So gibt es heute auch Gebrauchtwagen mit Benzinmotor und geregeltem Katalysator, die nur wenig Stickoxide und fast keine Partikel ausstoßen. Zudem gibt es für viele ältere Dieselfahrzeuge der Euro-1-Abgasnorm die Möglichkeit der Aufrüstung auf die Euro-2-Norm. Es bekommt damit nicht nur die rote Plakette und kann damit noch länger in der Umweltzonen fahren sondern die Kfz-Steuer ermäßigt sich auch, je nach Hubraumgröße um 100 ? und mehr pro Jahr. Zudem stehen häufig andere Mobilitätsalternativen wie der öffentliche Nahverkehr zur Verfügung. So, oder so ähnlich argumentieren die öffentlichen Verwaltungen. Ob Sie die Kosten für zumutbar halten oder nicht entscheiden Sie alleine, es handelt sich letztendlich um eine politische Fragestellung.
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Meine Werkstatt hat gesagt, es gebe keine Nachrüstungsmöglichkeiten für mein Auto. Kann mir sonst jemand helfen?

Es kann sich durchaus lohnen eine zweite Werkstatt oder eine spezielle Nachrüstungswerkstatt zu Rate zu ziehen. Dazu kann auch die Kfz-Innung befragt werden. Es empfiehlt sich insbesondere sich auch bei Anbietern von Nachrüstsystemen beispielsweise über das Internet zu informieren.
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6. Ausnahmegenehmigungen und Ausnahmeregelungen



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Gibt es bundesweit für alle Umweltzonen geltende Ausnahmeregelungen?

Generelle bundesweit gültige Ausnahmen sind im Anhang 3 der Kennzeichnungsverordnung - 35. BImSchV - geregelt. Folgende Fahrzeuge dürfen gemäß Anhang 3 der Kennzeichnungsverordnung in der Umweltzone generell ohne Plakette fahren: 1. mobile Maschinen und Geräte, 2. Arbeitsmaschinen, 3. land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, 4. zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge, 5. Krankenwagen, Arztwagen mit der Kennzeichnung "Arzt Notfalleinsatz" (gemäß § 52 Abs. 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung), 6. Kraftfahrzeuge mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und in ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" haben, 7. Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch genommen werden dürfen, wie Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz oder Müllfahrzeuge, 8. Fahrzeuge der Bundeswehr und der NATO. 9. Auf Beschluss des Bundesrates soll in die Kennzeichnungsverordnung eine generelle Ausnahme von Fahrverboten auch für Oldtimer-Fahrzeuge aufgenommen werden. Die Ausnahme tritt vermutlich Mitte Dezember in Kraft, wenn die Bundesregierung diese Änderung verabschiedet hat und das Europäische Notifizierungsverfahren abgeschlossen ist. Dann können Oldtimer mit H-Kennzeichen oder einem roten 07-er Kennzeichen ohne Ausnahmegenehmigung auch in der Umweltzone fahren. Jede Kommune oder Stadt kann weitere Ausnahmen von einem Fahrverbot ohne Umweltplakette gestatten. Generell aber ist geregelt, dass mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Mofas, Leichtkrafträder, Motorräder, Motorroller und dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie Kranken- und Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz davon ausgenommen sind. Ausgenommen sind auch Fahrzeuge für Personen, die außergewöhnlich schwerbehindert sind und in ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen-Eintragung ?aG", ?H", oder ?Bl" haben. Fahrzeuge der speziellen Art wie Quads und Trikes fallen in der Regel nicht unter die Plakettenpflicht. Es ist hier wesentlich, als was das Fahrzeug zugelassen wurde. Die Zuordnung erfolgte hier zumeist als Motorrad und von daher nicht als Fahrzeug, welches der Plakettenpflicht unterliegen könnte. Die Quads und Trikes, die aber eine PKW-Zulassung haben, unterliegen der Plakettenverordnung. Als Faustformel gilt: 2- und 3-rädrige Fahrzeuge bekommen keine Plakette und dürfen trotzdem in deutsche Umweltzonen einfahren.
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Gibt es auch individuelle, nur für eine Umweltzone geltende Ausnahmeregelungen?

Zusätzliche lokale Ausnahmegenehmigungen finden Sie auf unseren Seiten bei der Einzeldarstellung der Umweltzonen in Deutschland. Die Ausnahmegenehmigungen der Umweltzonen Berlin, Hannover und Köln die am 1. Januar 2008 eingerichtet werden stellen wir hier nochmals vor:
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Welche Ausnahmeregelungen gelten zusätzlich für die Umweltzone Berlin?

In besonderen Härtefällen können Halter von Fahrzeugen, die nach der Kennzeichnungsverordnung vom Fahrverbot in der Umweltzone betroffen sind, auf Antrag eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Der Senat von Berlin hat dafür im März 2007 die Grundsätze beschlossen, auf deren Basis die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im Einvernehmen mit der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz Leitlinien mit Einzelheiten zur einheitlichen Handhabung der Genehmigung von Einzelausnahmen vom Fahrverbot erarbeitet hat.
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Gibt es noch weitere generelle Ausnahmen?

Für die Überführung von noch nicht zugelassenen Fahrzeugen gibt es rote Wechselkennzeichen mit der Erkennungsnummer 06, die von Betrieben der Kfz-Branche benutzt werden können. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beabsichtigt per Allgemeinverfügung Fahrten mit diesen Kennzeichen in der Umweltzone generell zuzulassen, wenn das betreffende Fahrzeug nach der bundesweiten Kennzeichnungsverordnung (Link) die Kriterien für die Vergabe einer für die Fahrt in der Umweltzone erforderlichen Plakette erfüllt.
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Ich brauche mein altes Fahrzeug - unter welchen Voraussetzungen kann ich eine Ausnahmegenehmigung bekommen?

Jede Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge mit hohen Emissionen reduziert die Wirkung der Umweltzone. Ausnahmegenehmigungen sollen daher nur nach genauer Prüfung des Vorliegens eines Härtefalls erteilt werden und in der Regel längstens 18 Monate gelten. Da es sich bei den von der Stufe 1 der Umweltzone betroffenen Fahrzeugen um recht alte Fahrzeuge (in der Regel älter als 10 Jahre) handelt, ist bei mangelnder Nachrüstbarkeit auf Dauer ein Ersatz durch ein geeignetes Fahrzeug zweckmäßig. Dies kann auch ein gebrauchtes Fahrzeug sein, wenn es die Abgaskriterien erfüllt. Ist dies nicht zu leisten, kann ein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung gestellt werden. Für die Erteilung der Genehmigung müssen folgende Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein: Das Fahrzeug wurde erstmals vor dem 1. März 2007, also bevor die Kennzeichnungsverordnung in Kraft trat, auf den Antragsteller zugelassen. Das Fahrzeug kann nicht mit handelsüblichen Einbausätzen so nachgerüstet werden, dass die erforderliche Schadstoffgruppe erreicht wird, d.h. Nachrüstung geht vor Ausnahme. Ein Ersatz des Fahrzeuges durch ein geeignetes Fahrzeug führt zu einer Existenzgefährdung. Eine Nutzung des Fahrzeuges in der Umweltzone ist unbedingt notwendig. Dies ist z.B. der Fall, wenn öffentliche Verkehrsmittel aufgrund einer Schwerbehinderung oder ungünstiger Arbeitszeiten nicht genutzt werden können oder wenn das Fahrzeug aus betrieblichen Gründen unverzichtbar ist.
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Welche Ausnahmen sind bei privater Nutzung eines Fahrzeuges möglich?

Bei privaten Fahrten müssen bei der Abwägung zwischen dem notwendigen Schutz der Bevölkerung vor der gesundheitsschädlichen Luftbelastung und dem Einzelinteresse des betreffenden Autofahrers strenge Maßstäbe angelegt werden. Deswegen kommen Einzelausnahmen für private Fahrten grundsätzlich nur für die folgenden drei Kategorien in Betracht:
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Was gilt für Schwerbehinderte?

Personen, in deren Schwerbehindertenausweis die Merkmale "aG", "H" oder "Bl" eingetragen sind, fallen unter die generellen Ausnahmeregelungen der bundesweit gültigen Kennzeichnungsverordnung. Das Fahrzeug, mit dem sie fahren oder gefahren werden, benötigt keine Plakette. Dies kann durch den Schwerbehindertenausweis oder den EU-Parkausweis nachgewiesen werden. Es muss keine Ausnahmegenehmigung beantragt werden. Menschen mit dem Merkzeichen "G" oder mit einem EU-Parkausweis für Gleichgestellte können eine Ausnahmegenehmigung beantragen, wenn die vorgenannten Grundvoraussetzungen erfüllt sind.
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Gibt es Ausnahmen für Berufspendler?

Berlin verfügt innerhalb der Umweltzone über ein hervorragendes öffentliches Nahverkehrsangebot, mit dem jeder Ort in der Umweltzone gut erreichbar ist. Ausnahmen für Berufspendler können unter Berücksichtigung der vorgenannten Grundvoraussetzungen nur dann erteilt werden, wenn aufgrund ungünstiger Arbeitszeiten, d.h. Beginn vor 6 Uhr oder Ende nach 24 Uhr keine ausreichenden Fahrverbindungen mehr bestehen oder wenn die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist.
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Werden Oldtimer ganz aus der Umweltzone verbannt?

Aufgrund des Beschlusses des Bundesrates am 21.09.07 ist zu erwarten, dass deutschlandweit Oldtimer mit H-Kennzeichen oder rotem 07-er Kennzeichen von Fahrverboten in Umweltzonen ausgenommen werden. Die vom Berliner Senat beschlossene Regelung eines auf Antrag nutzbaren Kilometerkoningents ist dann hinfällig. Keine Ausnahmegenehmigungen sind unter anderem vorgesehen für Fahrten zur privaten Pflege von Familienangehörigen, für Gäste in der Umweltzone, Kleingärtner mit einer Gartenparzelle innerhalb der Umweltzone, Besucher von Abendschulen, private Transporte von Kindern, Einkaufsfahrten, Diplomatenfahrzeuge oder Wohnmobile.
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Welche Ausnahmegenehmigungen gibt es im Wirtschaftsverkehr oder für Firmenfahrzeuge?

Fahrzeuge im Wirtschaftsverkehr gehören zu den verschiedensten Fahrzeugkategorien, wie Pkw, leichte Nutzfahrzeuge, z.B. Kleintransporter oder schwere Nutzfahrzeuge, z.B. große Lkw. Die meisten dieser Fahrzeuge haben einen Dieselmotor, die bei älteren Modellen einen hohen Partikel- und Stickoxidausstoß aufweisen. Mit Ausnahmegenehmigungen sollen betriebsgefährdende Härten durch die Fahrverbote in der Umweltzone vermieden werden. Für den Wirtschaftsverkehr werden drei Fallgruppen - Sonderfahrzeuge, Fahrzeugparks und Härtefälle - unterschieden.
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Sonderfahrzeuge in der Wirtschaft

Gewerbetreibende und Unternehmer, die auf Fahrzeuge mit besonderen Eigenschaften, Einrichtungen oder Umbauten angewiesen sind, können bei fehlender Nachrüstbarkeit eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Kennzeichen dieser Sonderfahrzeuge sind hohe Anschaffungskosten im Vergleich zu ähnlich großen Serienfahrzeugen und geringen Fahrleistungen oder eine originelle Geschäftsidee. Dazu zählen z.B.: Schwerlasttransporter, Zugmaschinen von Schaustellern, als Arbeitsstätten benutzte Fahrzeuge mit aufwändigen, festen Auf- und Einbauten, z.B. spezielle Verkaufsfahrzeuge für den Wochenmarkt, "Trabis" für Hochzeits- oder Stadtrundfahrten, die keinen Oldtimer-Status haben. Nicht unter diese Fallgruppe fallen dagegen Fahrzeuge mit höheren Fahrleistungen, die überwiegend für den Lieferverkehr eingesetzt werden, z.B. Kühlfahrzeuge. Die Ausnahmegenehmigung für diese Fahrzeuge wird allerdings mit der Verpflichtung verbunden, den Schadstoffausstoß soweit zu mindern, wie es derzeit mit marktüblichen Techniken möglich ist. So gibt es z. B. für Trabis einen ungeregelten Katalysator. Damit wird zwar nicht die erforderliche Plakette erreicht, aber doch der Schadstoffausstoß merklich reduziert.
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Fahrzeugparks

Viele Fahrzeuge auf einen Schlag nachzurüsten oder zu ersetzen, stellt für Unternehmen eine große Herausforderung dar und kann die Grenzen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit überschreiten. Deshalb können Unternehmen mit mehr als vier Fahrzeugen eine Quotenregelung in Anspruch nehmen, wenn zum Ausgleich ein bestimmter Teil aller Fahrzeuge des Unternehmens (Pkw und Lkw) die Kriterien der grünen Plakette erfüllen. Bei der Fahrzeugparkregelung wird dann nicht mehr die Nachrüstbarkeit oder Existenzbedrohung geprüft. Die befristeten Ausnahmegenehmigungen sollen Unternehmen Gelegenheit geben, ihren Fahrzeugpark gleich auf die Anforderungen der Stufe 2 (grüne Plakette) der Umweltzone umzustellen. Die Zahl der Ausnahmegenehmigungen ist abhängig vom Anteil sauberer Fahrzeuge in der Flotte. Prozent-Anteil besonders schadstoffarmer Fahrzeuge (grüne Plakette) am gesamten Fahrzeugpark Prozent-Anteil der Fahrzeuge mit hohen Emissionen (Euro 1 und weniger), für die eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, bezogen auf die im Fahrzeugpark insgesamt vorgehaltenen Fahrzeuge mit hohen Emissionen (Euro 1 und weniger) in % in % <20,0 20,0 - 29,9 10 30,0 - 39,9 25 40,0 - 49,9 40 50,0 - 59,9 55 60,0 - 69,9 80 ≥70,0 100 Beispiel: Von 10 Fahrzeugen eines Fuhrparks sind 3 Fahrzeuge (=30 %) besonders schadstoffarm und bekommen die grüne Plakette. 4 Fahrzeuge mit hohen Emissionen bekommen keine Plakette. Demnach besteht für 25 %, also für ein Fahrzeug von den insgesamt 4 Fahrzeugen mit hohen Emissionen die Möglichkeit der Ausnahme von Fahrverbot in der Umweltzone. Die restlichen 3 Fahrzeuge mit hohen Emissionen müssen nachgerüstet oder durch schadstoffärmere Typen ersetzt werden.
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Ausnahmegenehmigungen im Härtefall

Ausnahmegenehmigungen sind außerdem zur Vermeidung von Härtefällen, also wenn die Existenz des Betriebes durch das Fahrverbot gefährdet ist, möglich. Eine solche Ausnahmegenehmigung kann bis zu einer Dauer von 18 Monaten erteilt werden. Damit steht dem Unternehmer eine längere Übergangsfrist zur Beschaffung geeigneter Fahrzeuge zur Verfügung. Für eine solche Ausnahmegenehmigung muss zusätzlich zu den oben genannten Grundvoraussetzungen begründet werden, weshalb der Betrieb auf die Nutzung des Fahrzeuges in der Umweltzone angewiesen ist und ein überwiegendes, nicht aufschiebbares privates oder öffentliches Interesse an einer Einzelausnahme vom Fahrverbot besteht. Letzteres wird bei Betrieben mit Sitz in der Umweltzone vor dem 01.03.2007 und bei Lieferverkehr in die Umweltzone unterstellt. Ein solches Interesse kann jedoch nicht angenommen werden bei Taxen, Fahrzeugen von Gesundheits-, Pflege- und Notdiensten (z.B. Aufzugs-, Schlüssel- und Tiernotdienste), sowie bei Fahrzeugen von Behörden und des öffentlichen Personennahverkehrs. Auf diese Fahrzeuge findet die Härtefallregelung keine Anwendung.
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Wie lange gilt die Ausnahmegenehmigung?

Die Ausnahmegenehmigung ist befristet und nicht beliebig erneuerbar. Eine Übersicht gibt die folgende Tabelle: FALLGRUPPEN maximale DAUER Allgemein Bei Verzögerung der Nachrüstung bzw. Ersatzbeschaffung bis zum voraussichtlichen Eintritt der Nachrüstung oder Ersatzbeschaffung, längstens 18 Monate Private Fahrten Schwerbehinderte mit Merkzeichen "G" Inhaber von EU-Parkausweis für Gleichgestellte 18 Monate, aber höchstens bis zum Ablauf der Gültigkeit des Schwerbehindertenausweises Berufspendler längstens 18 Monate Wirtschaftsverkehr Sonderfahrzeuge: Besondere Fahrzeuge für touristische Angebote 18 Monate, bei unveränderter Sachlage Verlängerung möglich Sonderfahrzeuge: Schwerlasttransporte, Zugmaschinen von Schaustellern, als Arbeitsstätte genutzte Fahrzeuge mit festen Auf-/Einbauten bis zum Zeitpunkt einer möglichen Nachrüstbarkeit, längstens 3 Jahre Fahrzeugparks längstens 18 Monate Härtefälle längstens 18 Monate
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Wer kann einen Antrag stellen?

Einen Antrag kann nur der Fahrzeughalter stellen. Ein Wohn- oder Betriebssitz innerhalb der Umweltzone ist nicht erforderlich. Auch wer in Berlin außerhalb der Umweltzone oder außerhalb Berlins seinen Wohn- oder Betriebssitz hat, kann eine Ausnahmegenehmigung erhalten.
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Wo muss ich den Antrag stellen?

Die Ausnahmegenehmigung wird von den Straßenverkehrsbehörden der Bezirke erteilt, die in der Umweltzone liegen. Dies sind folgende Bezirke: Charlottenburg-Wilmersdorf Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin Umweltamt, Straßenverkehrsbehörde Fehrbelliner Platz 4 10707 Berlin Tel. : 030/9029 14545 Friedrichshain-Kreuzberg Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Wirtschafts- und Ordnungsamt, Ordnungsamt Yorckstr. 4-11 10965 Berlin Tel.: 9029 82249/52/53 Lichtenberg Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Amt für Bauen und Verkehr Magdalenenstr. 19 10365 Berlin Tel.: 9029 - 66411 bis 13 und 15 Mitte Bezirksamt Mitte von Berlin Straßen- und Grünflächenamt Müllerstraße 146/147 13353 Berlin Tel.: 2009 42810 bis 12 http://www.berlin.de/ba-mitte/org/sga/umweltzone.html Neukölln Bezirksamt Neukölln von Berlin Tiefbauamt, Straßenverkehrsbehörde Karl-Marx-Str. 83 12040 Berlin Tel.: 6809 2779 Tel.: 6809 4451 bis 59 Pankow Bezirksamt Pankow von Berlin Tiefbauamt, Straßenverkehrsbehörde, Tief 5, Darßer Straße 203 13088 Berlin Tel.: 90295 - 8502 bis 07 Tel.: 90295 - 8511 bis 18 Tempelhof-Schöneberg Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg von Berlin Straßenverkehrsbehörde Tempelhofer Damm 165 12099 Berlin Tel.: 7560 3060 bis 65 (gewerbliche Ausnahmen) Tel.: 7560 3069/71/72 (private Ausnahmen) Treptow-Köpenick Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Tiefbauamt, Straßenverkehrsbehörde Dahmestraße 33 12526 Berlin Tel.: 6172-5525/34/81/92 Berliner können den Antrag in ihrem Wohnbezirk einreichen (für Betriebe: wo sich der Betriebssitz befindet). Liegt dieser außerhalb der Umweltzone, wird er an ein zuständiges Bezirksamt weitergeleitet. Auswärtige Antragsteller wenden sich an einen Bezirk ihrer Wahl innerhalb der Umweltzone.
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Welche Unterlagen muss ich einreichen?

Für die Antragstellung müssen die vorgesehenen Antragsformulare verwendet werden, die seit September 2007 bei den zuständigen Bezirksämtern zu erhalten sind oder hier heruntergeladen werden können (Formular für eine Bescheinigung über die Verfügbarkeit von Abgasnachbehandlungssystemen): Antragsformular für die private Nutzung (pdf; 128 KB) Antragsformular für die gewerbliche Nutzung (pdf; 140 KB) Formular für Bescheinigungen über die Verfügbarkeit von Abgasnachbehandlungssystemen (Partikelfilter und Katalysatoren) (pdf; 13 KB) Je nachdem, mit welcher Begründung Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen, müssen verschiedene Unterlagen - ggf. als lesbare Fotokopie - eingereicht werden, damit die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung nachvollziehbar sind. Nähere Einzelheiten sind in den Merkblättern zu den Antragsformularen beschrieben. Merkblatt zum Antragsformular für die private Nutzung (pdf; 32 KB) Merkblatt zum Antragsformular für die gewerbliche Nutzung (pdf; 72 KB) In jedem Fall ist die Zulassungsbescheinigung Teil 1 (=Fahrzeugschein) des Fahrzeuges erforderlich. Außerdem ist in der Regel (außer bei Fahrzeugparks) durch eine Werkstatt die fehlende Nachrüstbarkeit zu bescheinigen, weil für die Beurteilung der Nachrüstmöglichkeiten häufig technische Details des Fahrzeuges ausschlaggebend sind, die nicht immer aus den Fahrzeugpapieren hervorgehen und nur von Kfz-Werkstätten beurteilt werden können.
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Mit welchen Gebühren muss für eine Einzelausnahme gerechnet werden?

Die Gebühren richten sich nach dem Verwaltungsaufwand und dem wirtschaftlichen Nutzen. Der wirtschaftliche Nutzen entsteht dadurch, dass z.B. keine Nachrüstung bezahlt oder eine Ersatzbeschaffung erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen muss. Damit ist die Gebühr auch abhängig von der Art des Fahrzeuges, der Nutzung (privat oder gewerblich) und der Dauer der Ausnahmegenehmigung. Die voraussichtliche Höhe der Gebühren kann bei den zuständigen Bezirksämtern erfragt werden.
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Welche Ausnahmegenehmigungen gelten zusätzlich für die Umweltzone Hannover?

Weitere Ausnahmen werden von der Stadt Hannover nach § 1, Absatz 2 der Kennzeichnungsverordnung im Einzelfall bewilligt, um besondere Härten, die mit einem Fahrverbot verbunden sein können, zu vermeiden.
BewohnerInnen und Gewerbetreibende innerhalb der Umweltzone
Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung setzt in der Regel voraus, dass
·    eine Nachrüstung des betroffenen Fahrzeugs mit einem Rußpartikelfilter oder einem geregelten Katalysator nicht möglich ist und
·    die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges wirtschaftlich unzumutbar ist
Die Ausnahmebewilligung berechtigt den Antragsteller, sich mit dem Kfz frei innerhalb der Umweltzone zu bewegen.
Personen und Gewerbebetriebe außerhalb der Umweltzone
Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung setzt in der Regel voraus, dass
·    die Fahrt aus individuellen Gründen oder im Interesse der Allgemeinheit erforderlich ist,
·    und kein Alternativfahrzeug/Transportmittel zur Verfügung steht.
Die Bewilligung wird inhaltlich auf die erforderlichen Fahrten beschränkt, d. h. sie ist streckenbezogen.
Dieses sind beispielsweise Fahrten, die der Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern und Dienstleistungen dienen oder Fahrten auf Grund spezieller Anlässe (z. B. Schwertransporte, Veranstaltungen). Darunter fallen auch Fahrten, die aus anderen (gesundheitlichen, wirtschaftlichen oder beruflichen) Gründen erforderlich sind.
Weitere Ausnahmeregelungen für Personen / Gewerbebetrieben innerhalb und außerhalb der Umweltzone
Für gewerblich genutzte Fahrzeuge bei geringer Laufleistung (max. 2.000 km pro Jahr innerhalb der Umweltzone). Für privat genutzte Kraftfahrzeuge bei geringer Laufleistung (max. 500 km pro Jahr innerhalb der Umweltzone).
Für die Fahrten innerhalb der Umweltzone ist ein Nachweis zu führen. Bei Beantragung dieser Ausnahmeregelung erhält der Antragsteller von der Stadt Hannover entsprechende Vorgaben.
Die Einhaltung der Kilometerbegrenzung wird kontrolliert. Mit der Bewilligung erhält der Antragsteller die Auflage, das Fahrtenbuch nach Ablauf von sechs Monaten der Landeshauptstadt Hannover zur Prüfung zu übermitteln. Mit Überschreitung der zulässigen Laufleistung erlischt die Bewilligung.
Die vorgenannten Ausnahmebewilligungen werden längstens bis zum 31.12.2009 befristet. Für den Zeitraum ab 2010 wird nach der dann geltenden Rechtslage neu entschieden.
Eine kürzere Befristung der Ausnahme ist möglich bei:
·    Einer auf Grund der Umstände des Einzelfalls notwendigerweise kurzfristig zu treffenden Entscheidung über die Ausnahmebewilligung, z. B. bei kurzfristig wahrzunehmenden Terminen des/der Betroffenen oder auf Grund einer speziellen Veranstaltung,
·    einem Ausnahmeantrag für einen kurzen Zeitraum, z. B. wenn ein Bewohner / eine Bewohnerin der Umweltzone mit seinem / ihrem Campingmobil eine Urlaubsfahrt antreten will. Eine Ausnahme kann auch für eine Überbrückungszeit bewilligt werden, wenn ein neues Kraftfahrzeug bestellt ist, aber nicht bis zum Eintritt des Fahrverbots an den Betroffenen geliefert werden kann.

Die Ausnahmebewilligung ist kostenpflichtig. Die Gebühren betragen:
 
 20,- Euro    für die Einzelfahrt und für BezieherInnen von Leistungen nach SGB II (Arbeitslosengeld II) oder SGB XII (Grundsicherung)       
 60,- Euro    für streckenbezogene längerfristige Ausnahmen       
120,- Euro    für sonstige Ausnahmen    

Anträge
1.    Bitte prüfen sie zunächst, ob für Ihr Fahrzeug die Zuteilung einer Plakette möglich ist, Sie bzw. Ihr Fahrzeug von der Kennzeichnungspflicht befreit ist oder eine der generellen Ausnahmen auf Sie zutrifft. Wir machen darauf aufmerksam, dass auch die Ablehnung eines Antrages gebührenpflichtig ist.
2.    Anträge können schriftlich an die oben im  Adressblock aufgeführte Adresse oder bei den Bürgerämtern gestellt werden.
3.    Entsprechende Antragsformulare und weitere Informationen sind hier (PDF-Download - 379kb) und bei den Bürgerämtern der Stadt verfügbar.
4.    Für EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld II oder Grundsicherung reicht als Einkommensnachweis eine Bescheidkopie. Die Aufstellung über Einnahmen, Ausgaben und Vermögen ist nicht auszufüllen.
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Welche Ausnahmegenehmigungen gelten zusätzlich in der Umweltzone Köln?

I. Übergangsregelung zur Umweltzone
Für Anwohner der Umweltzone und Gewerbetreibende mit RegioParkausweis gelten Sonderregelungen:
Anwohner:
Wer Anwohner der Umweltzone ist erhält zunächst ohne weiteren Nachweis eine Ausnahmegenehmigung bis zum 30.06.2008. Sind Fahrzeughalter und Anwohner identisch, reicht als Ausweis die Kopie des Kfz-Scheines bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I, die sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausliegen muss. In Fällen, in denen nicht der Halter, sondern der regelmäßige Fahrer (z.B. bei privat überlassenen Firmenfahrzeugen) in der Umweltzone wohnen, können für einen Zeitraum von einem halben Jahr, gerechnet nach Inkrafttreten der Umweltzone, für eine Gebühr von 5 Euro vereinfachte Ausnahmegenehmigungen beantragt werden.
Anwohner mit Anwohnerparkausweis:
Bei Anwohnern mit einen gültigen Anwohnerparkausweis gilt für die Gültigkeitsdauer des Ausweises ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung ohne weiteren Nachweis. Der Ausweis muss sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausliegen.
Gewerbetreibende mit RegioParkausweis:
Gewerbetreibende mit einem gültigen RegioParkausweis gilt für die Gültigkeitsdauer des Ausweises ebenfalls eine Ausnahmegenehmigung ohne weiteren Nachweis. Der Ausweis muss sichtbar hinter der Windschutzscheibe ausliegen.
II. Ausnahmeregelungen (über den Übergangszeitpunkt hinaus):
a) Generelle Ausnahmenregelungen
Für die bestimmte Fahrzeuge gibt es eine generelle Ausnahmeregelung ohne gesonderten
Nachweis (s. unter III.):
b) Ausnahmegenehmigungen
Zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gilt ein zweistufiges Verfahren:
1. Allgemeine Voraussetzungen
Feststellung der Nachrüstbarkeit des Kfz mit Partikelfilter oder der Neubestellung eines emissionsarmen Kfz
Ist ein Kfz technisch nicht nachrüstbar oder nicht rechtzeitig nachrüstbar oder ist ein in der Umweltzone zulässiges Fahrzeug verbindlich bestellt und noch nicht geliefert, und trifft auf den Antragsteller einer der im Ausnahmekatalog aufgeführten Ausnahmetatbestände zu, dann kann ihm eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden.
Ausnahmegenehmigungen werden auf maximal ein Jahr erteilt. Bei einer Verlängerung werden die allgemeinen und die besonderen Voraussetzungen erneut überprüft. Eine weitere Ausnahmegenehmigung ist bei Standardfahrzeugen nur für Fahrzeuge möglich, die vom Tag der ersten Zulassung gerechnet, nicht älter als 12 Jahre sind.
2. Besondere Voraussetzungen
nach Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen können Ausnahmegenehmigungen erteilt werden für:

2.1 Gewerbetreibende mit Betriebssitz in der Umweltzone
Gewerbetreibende mit Betriebssitz in der Umweltzone können eine Ausnahmegenehmigung von bis zu einem Jahr erhalten, sofern das Kfz bis zum 1.1.2008 (Zeitpunkt der Einrichtung der Umweltzone) auf sie/das Unternehmen zugelassen ist
2.2 Anwohner der Umweltzone
Anwohner der Umweltzone können eine Ausnahmegenehmigung von bis zu einem Jahr erhalten, sofern das Kfz bis zum 1.1.2008 (Zeitpunkt der Einrichtung der Umweltzone) auf sie zugelassen ist.
2.3 Für Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Gütern, wie z.B. die Belieferung des Lebensmitteleinzelhandels, von Apotheken, von Altenheimen, von Krankenhäusern, von ähnlichen öffentlichen Einrichtungen sowie von Wochenmärkten, hierfür können Ausnahmegenehmigungen nach Vorlage entsprechender Nachweise (Auftragsbescheinigungen, Lieferbescheinigungen) bis zu einem Jahr erteilt werden.
2.4 Für Fahrten zur Versorgung der Bevölkerung mit lebensnotwendigen Dienstleistungen, wie z.B. zum Erhalt und zur Reparatur betriebsnotwendiger technischer Anlagen, der Behebung von Gebäudeschäden einschließlich der Beseitigung von Wasser-, Gas- und Elektroschäden sowie sozialpflegerische Hilfsdienste, können ebenfalls Ausnahmegenehmigungen bis zu einem Jahr erteilt werden. Hierunter fallen viele Handwerker und Pflegedienste.
2.5 Für Fahrten zur Wahrnehmung überwiegender und unaufschiebbarer Einzelinteressen können ebenfalls Ausnahmegenehmigungen erteilt werden. Darunter fallen z.B. Fahrten zum Zwecke von notwendigen regelmäßigen Arztbesuchen, Fahrten von Schichtdienstleistenden und Fahrten zur Aufrechterhaltung von Fertigungs- und Produktionsprozessen (Anlieferung von Rohstoffen für Gewerbebetriebe). Dies gilt auch für sich wiederholende Einzelfahrten aus speziellen Anlässen wie z.B. für Schwertransporte, Veranstaltungen (Kirmes), die Überführung von Fahrzeugen mit Kurzzeitkennzeichen, Reisebusse sowie Spezialfahrzeuge der Medienbranche. Dabei wird davon ausgegangen, dass keine alternativen Fahrmöglichkeiten nutzbar sind.
Härtefälle
Unabhängig von den zuvor beschriebenen Ausnahmetatbeständen soll es eine Härtefallregelung sowohl in Bezug auf gewerbliche Bedürfnisse und Gegebenheiten als auch auf private Härtefälle geben. Dabei wird berücksichtigt werden, wie weit es den Kfz-Eigentümern bei einer individuellen Beurteilung nicht zumutbar ist, die Umrüstung oder Neuanschaffung vorzeitig vorzunehmen. Eine detaillierte Regelung wird zurzeit seitens der Stadt erarbeitet. Bei Härtefällen gilt die Nachweispflicht zur fehlenden Nachrüstpflicht nicht.
III. Generelle Ausnahmeregelungen
a) für spezielle Fahrzeuge
 
1. Oldtimer    Oldtimer, die mindestens 30 Jahre alt sind, gelten laut Ratsbeschluss vom 18.09.2007 als Ausnahme. Die Regelung gilt für Fahrzeuge mit H-Kennzeichen und Kennzeichen 07       
2. Einsatzfahrzeuge    Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur med. Betreuung der Bevölkerung sowie Fahrzeuge, die Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch nehmen können (z.B. Polizei, Feuerwehr, Müllabfuhr), fallen nicht unter das Fahrverbot.       
3. Landwirtschaftliche Maschinen    Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen fallen ebenso wenig unter das Fahrverbot wie mobile Maschinen und Geräte sowie Arbeitsmaschinen        
4. Wohnmobile    Eine Ausnahmegenehmigung ist für Bewohner der Umweltzone möglich, die keine Nachrüstungsmöglichkeit haben. Bei überwiegenden Einzelinteressen sind auch Tagesgenehmigungen für Zielverkehr in die Umweltzone möglich.        
5. Motorräder    Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge in die fallen nicht unter das Fahrverbot.       
6. Quad's    Sofern eine Zulassung als "PKW" erfolgte, kann eine Ausnahmegenehmigung nur unter Vorlage der allgemeinen und der besonderen Voraussetzungen möglich sein. Bei Zulassung als "Motorrad" oder "land- und forstwirtschaftliche Maschine" fällt ein Quad nicht unter das Fahrverbot.       
7. Benziner mit US-Kat    Aufgrund der Novellierung der Kennzeichnungsverordnung werden Fahrzeuge in die Schadstoffgruppe 4 eingestuft und erhalten somit eine grüne Feinstaubplakette       
8. ausländische Fahrzeuge    Bei Vorlage eines unaufschiebbaren Einzelinteresses kann eine Tagesgenehmigung erteilt werden (z.B. Reisebusse). Anhand der EG-Typengenehmigung kann auch für ausländische Fahrzeuge ermittelt werden, ob eine Plakette ausgegeben werden kann. Jede Zulassungsstelle oder andere berechtigte Stelle in Deutschland kann eine Plakette erteilen.    
b) für spezielle Personengruppen
 
1. Gehbehinderte Personen, blinde oder hilflose Personen    Freie Fahrt in die Umweltzone mit eigenem Fahrzeug oder als Beifahrer im Fahrzeug einer andren Person; Schwerbehindertenausweis mit Merkmalen "aG, H oder Bl" ist als Nachweis mitzuführen (keine gesonderte Ausnahmegenehmigung notwendig)       
2. Ärzte    Freie Fahrt mit gekennzeichnetem Fahrzeug im Einsatz (keine gesonderte Ausnahmegenehmigung erforderlich)
     
Wo bekomme ich eine Ausnahmegenehmigung?
Bei dem Amt für Öffentliche Ordnung der Stadt Köln:
Stadt Köln
Amt für Öffentliche Ordnung
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon: 0221/221-0
Telefax: 0221/221-26146
Bei der Zulassungsstelle der Stadt Köln:
Stadt Köln
Kfz-Zulassungsstelle
Max-Glomsda-Straße 4
51105 Köln-Poll
Telefon: 0221/221-26013
Fax: 0221/221-26435
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7. Ausländische Fahrzeuge



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Gelten die Fahrverbote in den deutschen Umweltzonen auch für ausländische Fahrzeuge ohne Plakette?

Ja, die Verkehrsschilder, die den Eingang zu einer Umweltzone markieren gehören zu den allgemein und für jedermann gültigen Verkehrskennzeichen und gelten auch für Ausländer und ihre Fahrzeuge.
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Wie komme ich als Halter eines im Ausland zugelassenen Fahrzeuges an eine Plakette?

Prinzipiell bei den gleichen stellen wie alle in Deutschland zugelassenen Fahrzeuge, bei den Zulassungsstellen, den Ingenieurgesellschaften, wie TÜV oder Dekra und allen zur AU (Abgas-Untersuchung) zugelassenen Werkstätten Deutschlands. Wir empfehlen Ihnen jedoch nach Einfahrt in Deutschland zu einer Werkstatt der Marke Ihres Fahrzeuges fahren, da häufig nur dort die entsprechenden Unterlagen für Ihre Marke vorliegen, die eine Eingruppierung in die richtige Emissionsklasse und damit die Bestimmung der aus zu stellenden Umweltplakette erlaubt.
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Brauche ich unbedingt eine Plakette um mit meinem Auto nach Deutschland zu fahren?

Nein, Sie können auch in Zukunft ohne Plakette in Deutschland einfahren und sich mit Ihrem Fahrzeug frei bewegen. Nur in die gekennzeichneten Umweltzonen dürfen sie nicht einfahren.
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Was passiert mir als Ausländer wenn ich ohne Plakette in eine Umweltzone einfahre?

In einigen Umweltzonen gibt es in der Anfangszeit Übergangsregelungen (siehe Ausnahmegenehmigungen), aber danach und in anderen Umweltzonen vom ersten Tag an müssen Sie mit einem Bußgeld von 40,-- ? rechnen.
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Ich bin ausländischer Busunternehmer und transportiere häufig Touristen nach Berlin und Köln und führe dort auch Stadtrundfahrten durch. Wie muss ich mich verhalten?

Sie kommen leider auch nicht um die Anschaffung einer Umweltplakette herum. Gern können Sie bei uns eine Umweltplakette online im Shop Foreign Cars bestellen. Natürlich können Sie auch nach Deutschland fahren und sich eine geeignete Werkstatt suchen und dort prüfen lassen, ob Sie eine Plakette erhalten.


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