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Aktuelles

Pressemitteilung vom 09. Dezember 2009
 

Umweltzonen- und Plakettenchaos in Deutschland ab Januar 2010



Neuartige Darstellung der kommunalen Einfahrtregelungen - Climate Company® verschafft Autofahrern die Übersicht  

Obwohl die neue schwarz-gelbe Regierung für eine bundesweite Überprüfung der über 30 Umweltzonen eintritt und diese überall da lockern will, „wo die Einschränkungen in keinem vernünftigen Verhältnis zur erzielten Feinstaubreduzierung stehen“, halten alle Städte die bisher eine Umweltzone eingerichtet haben, an der Einführung der zweiten oder sogar der dritten Stufe der Umweltzone fest.

Heilloses Durcheinander in Deutschland
Allerdings geschieht dies nicht einheitlich in Deutschland, sondern zu verschiedenen Terminen in unterschiedlichen Stufen. So führt z. B. eine Stadt wie Bremen zum 01.01.2010 das Fahrverbot nur für rote Plaketten ein, gelbe dürfen noch fahren. Hannover hat diesen Schritt bereits zum 01.01.2009 umgesetzt und lässt nun zum 01.01.2010 auch schon Autofahrer mit grüner Plaketten nicht mehr einfahren. Berlin wiederum macht es noch anders und verbietet die Einfahrt in die Umweltzone für rote und gelbe Plaketten zusammen zum 01.01.2010. Andere Städte wählen andere, verschiedenartige Termine, wie z. B. Stuttgart, wo erst zum Juli 2010 die roten Plaketten verbannt werden oder Münster, wo die Umweltzone erst zum 01.01.2010 eingeführt wird und damit die rote Plakette zum Start schon gar nicht mehr hereinkommt.

Über 50 bestehende, bevorstehende und geplante Umweltzonen in Deutschland, die zu verschiedenen Terminen jeweils verschiedene Farben von Plaketten zulassen oder die Einfahrt verwehren und dies auch noch auf verschiedene Arten (nur eine Farbe oder gleich zwei Farben raus) tun, führen zu einem heillosen Durcheinander nicht nur für deutsche Autofahrer, sondern auch für den europäischen Wirtschaftsverkehr und alle ausländischen Autotouristen.  

Übersichtskarte fürs Handschuhfach
Aus diesem Grunde hat nun Climate Company® auf seinem Internetportal www.umwelt-plakette.de eine völlig neue Übersicht über die komplexe Situation geschaffen, die es jedem deutschen und ausländischen Autofahrer erlaubt, die Übersicht zu behalten. Diese auch als PDF ausdruckbare Übersicht auf nur einem Blatt Papier ist also auch ideal für das Handschuhfach geeignet.

„Gnadenfrist“ für gelbe Plaketten
Als ob dieses Chaos noch nicht ausreichend wäre, kann und wird durch verschiedene Städte nun auch in einigen Fällen eine jeweilige kommunale „Gnadenregelung“ für gelbe Plaketten eingeführt: Fahr­­zeuge, die nur eine gelbe Plakette haben und bei denen eine Nachrüstung mit einem Partikelfilter nicht möglich ist, bzw. deren Hersteller keinen Partikelfilter anbietet, haben demzufolge in einzelnen Städten die Möglichkeit, über eine allgemein als „Gnadenfrist­regelung“ bezeichnete, beschränkt gültige Ausnahmegenehmigung für 12 Monate zu beantragen und zu erhalten. Vorraussetzung ist allerdings, dass das Fahrzeug bereits die gelbe Plakette hat und eine so genannte „Nicht-Nachrüstbarkeits-Bescheinigung“ vorgelegt werden kann. Diese kann bei TÜV oder bei Dekra erworben werden und kostet zwischen 50 und 75 Euro. Nach 12 Monaten ist dann aber endgültig Schluss.

Laut Benjamin Hoff, Staatssekretär in der Senatsverwaltung Berlin sind die Einfahrverbote für Fahrzeuge mit gelben und roten Plaketten in die Umweltzonen auch dadurch begründet, dass damit die strengen EU-Grenzwerte für Stickstoffdioxid, die nun ab 2010 einzuhalten sind, eingehalten werden können. Mit der Verbannung der gelben und roten Plaketten sinke also nicht nur der Feinstaubanteil weiter, sondern es werde auch schon nennenswert der Anteil an Stickstoffdioxid reduziert.

Allein in Berlin sind laut Senatsverwaltung vom Fahrverbot ca. 110.000 Dieselfahrzeuge betroffen. Gut 70% der Betroffenen haben jedoch noch die Möglichkeit, ihr Fahrzeug mit einem Rußpartikelfilter nachzurüsten, um die begehrte grüne Plakette zu erhalten. Das Nachrüsten ist abhängig vom Fahrzeugtyp und kostet zwischen 400€ und 1700€.

Weitere Informationen unter:
www.umwelt-plakette.de
030-398 8721-40


  +++ Ausländische Fahrzeuge erhalten Umweltplaketten +++ Großer Vergleich der Umweltzonen  in Deutschland und deren Ausnahmeregelungen +++

 

Die Feinstaubplakette Umweltplakette im Zweiten Deutschen Fernsehen ZDF.
Fernsehbericht im Morgenmagazin des ZDF am 09.11.2007 (Pdf-Version)
ZDF TV Bericht zur Plakettenpflicht (10-30 sec. Wartezeit zu Beginn für Dateiladung)

 

rbb-online.de     

Die Climate Company Feinstaubplakette Umweltplakette im 3. Deutschen Fernsehen.
Fernsehbericht in den 3. Fernsehprogrammen am 05.11.2007 im Magazin WAS Wirtschaft Arbeit Sparen (pdf-Version).
Zum Anschauen der Sendung benötigen Sie den Real-Player (Download hier). Klicken Sie bei Magazin WAS auf die Videokamera.

 

Die Climate Company Feinstaub Umweltplakette in Hörfunkinterviews:
Am 15.10.2007 und 04.11.2007 auf
Jazzradio Berlin 101,9

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Die Klimainitiative von Mazda und Suzuki - Ein Klimageschenkpaket

Es ist nicht zu übersehen: Unser Klima spielt verrückt, das ist nicht nur eine „gefühlte" Situation, das belegen auch die zahlreichen wissenschaftlichen Studien. Investitionen für die Umwelt und das Klima sind notwendig. Ab sofort ist deshalb bei jedem verkauften Neuwagen aus dem Autohaus Meklenborg in Berlin, Auto Park Rath in Düsseldorf und Krefeld sowie dem Autohaus Pohl in Hamburg und Bremen der CO2-Ausstoß ohne Zusatzkosten für den Käufer für die ersten 15.000 km mit einer Vignette klimaneutral gestellt. Darüber hinaus erhalten in Berlin sogar alle Kunden, die ihr Fahrzeug in die Serviceinspektion oder zur Reparatur bringen, beim Abholen eine Klimavignette über 1.000 km geschenkt.

Die Initiatoren der Stop-CO2-Kampagne, das Autohaus Meklenborg, Auto-Park Rath und Autohaus Pohl sind 100%ige Töchter der I.C. Autohandel Beteiligungen GmbH (I.C.A.B.). Die I.C.A.B. ist eine 100% Tochtergesellschaft der ITOCHU CORP. Tokio. Hier wurden Umwelt- und Klimathemen mit als erstes in Japan aufgegriffen. Die vorgenannten Autohäuser und ihre angeschlossenen Partner sind bundesweit die ersten Mazda- und Suzuki-Vertragshändler, die ihre auszuliefernden Fahrzeuge klimaneutral stellen und dies zudem auf einer eigens eingerichteten Webseite für Deutschland dokumentieren.

Weitere Informationen hier ...

Ausnahmen von Fahrverboten in Umweltzonen werden unbürokratisch geregelt

Kennzeichnungsverordnung wird überarbeitet

Das Bundesumweltministerium wird die derzeit für die Nachrüstung von Nutzfahrzeugen und Euro-1-Diesel-Pkw anstehende Erweiterung der Kennzeichnungsverordnung nutzen, um eine zusätzliche Regelung für die Besitzer von älteren Pkws einzuführen. Betroffen sind benzinbetriebene Fahrzeuge, die mit einem geregelten Katalysator der ersten Generation (Anlage XXIII der StVZO / „US Norm") ausgerüstet sind.

"Auch diese vor Euro 1 zugelassenen Fahrzeuge erhalten dann eine Plakette", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Er greift damit den Wunsch der Bundesländer auf, die seit dem 1. März geltende Kennzeichnungsverordnung in diesem einen Punkt zu überarbeiten. Weiteren Änderungsbedarf sieht der Bundesumweltminister nicht, "Weitere Ausnahmeregelungen - etwa für Handwerker und Anlieger mit älteren Fahrzeugen oder die Besitzer von Oldtimern - sind nicht nötig. Die Entscheidung über solche Ausnahmen liegt bei den örtlich zuständigen Behörden, die die Situation vor Ort am Besten einschätzen können. An Stelle von einzelnen Verwaltungsakten können sie auch Allgemeinverfügungen erlassen, die eine unbürokratische Befreiung von Fahrverboten ermöglichen. Aufwändige Einzelfallprüfungen sind jedenfalls nicht erforderlich", so Gabriel.

"Unser Ziel ist klar: Wir wollen den Städten ein Instrument an die Hand geben, mit dem sie die Feinstaubbelastungen wirksam reduzieren können. Die Lösung, die wir jetzt in Abstimmung mit den Ländern und den kommunalen Spitzenverbänden gefunden haben, trägt den Interessen aller Beteiligten Rechnung. Ich bin froh, dass die Hängepartie vorbei ist", so der Minister. Die neue Regelung bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.

Am 1. März dieses Jahres ist die Kennzeichnungsverordnung in Kraft getreten. Sie regelt, welche Autos eine zur Einfahrt in eine Umweltzone berechtigende Plakette erhalten können. Bereits die geltende Fassung der Kennzeichnungsverordnung ermöglicht es den Behörden der Länder, auch Gruppen, wie beispielsweise Handwerker, Anlieger oder Besitzer von Oldtimern, von Fahrverboten auszunehmen.

8. Mai 2007

Pressemitteilung des Bundesumweltministeriums

Fahrverbote in Baden Württemberg werden verschoben

Die Städte Stuttgart, Schwäbisch-Gmünd, Leonberg, Ludwigsburg und Ilsfeld planten bisher zum 01.07. 2007 Fahrverbote zur Bekämpfung der hohen Feinstaubbelastung in Ihren innerstädtischen Bereichen aus zu sprechen. Dieser Termin wurde am 4. April 2007 nun endgültig verschoben. Darauf haben sich an diesem Tag bei einem Spitzengespräch Städtetagspräsident Ivo Gönner, Gemeindetagspräsident Roger Kehle, Hauptgeschäftsführer des Landkreistages Eberhard Trummp, Regierungspräsident Udo Andrieof und Umweltministerin Tanja Gönner geeinigt.

Für diese Verschiebung werden folgende Gründe aufgeführt:

1. Fehende bundesgesetzliche Detailvorgaben zur Nachrüstung für:
    - Diesel Pkw
    - Leichte Nutzfahrzeuge mit Abgasstufe Euro 1
    - Schwere Lastkraftwagen

2. Die Herausnahme der Fahrzeuge der mit Benzinmotor und einem Katalysator der ersten Genaration aus der Schadstoff-    gruppe 1 (US Kat; diese Fahrzeuge sollen entgegen der derzeit geltenden Zuordnung künftig nicht mehr unter die Fahrverbote fallen) ist noch nicht auf den Weg gebracht.

3. Die Spielräume für Ausnahmeregelungen für die betroffenen Länder und Kommunen steht noch nicht fest; zudem ist die Diskussion über bundeseinheitliche Ausnahmeregelungen noch nicht beendet.

Es wird noch kein feststehender neuer Termin genannt. Falls der Bund sich mit seinen Vorleistungen an den bisher genannten Fahrplan hält wird der 01.01.2008 uns Auge gefasst.

Bericht der Berliner Morgenpost vom 02.03.2007 zur Steuerförderung für Rußpartikelfiltern:

Steuerförderung von Rußfiltern beschlossen
Berlin - Die steuerliche Förderung von Diesel-Pkw mit nachgerüsteten umweltfreundlichen Rußpartikelfiltern ist beschlossene Sache. Nach zweijährigem Dauerstreit billigte der Bundestag gestern mit großer Mehrheit den Öko-Bonus, um die Feinstaubbelastung durch den Verkehr zu begrenzen. Das Gesetz sieht einen einmaligen Steuernachlass von 330 Euro für den nachträglichen Einbau eines wirksamen Filters rückwirkend vom 1. Januar 2006 bis Ende 2009 vor.
Weiter im Artikel hier ...
 

Verkehrsminister Tiefesee plant Einführung der Ökoplakette zur Kennzeichnung des CO2-Ausstoßes von Autos

Laut Meldung von "Welt Online" Neuwagenkäufern soll die Entscheidung erleichtert werden: Bei den Fahrzeugen soll besser als bisher deutlich werden, wie hoch der CO2-Austoß ist. Der Verkehrsminister wirft der Autoindustrie vor, bei der technischen Entwicklung nicht genug für den Umweltschutz zu tun. Weiter in der Meldung hier ...

  • News+++News+++News++

    Es wird eng!
    Der ADAC befürchtet Chaos bei den Umweltplaketten. Die Autofahrer bestellen zu spät ihre Feinstaub Umweltplakette!
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