Bundesweite Ausnahmeregelungen in den Umweltzonen
Folgende Fahrzeuge dürfen gemäß Anhang 3 der Kennzeichnungsverordnung in der Umweltzone generell ohne Plakette fahren:
- mobile Maschinen und Geräte,
- Arbeitsmaschinen,
- land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
- zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge,
- Krankenwagen, Arztwagen mit der Kennzeichnung "Arzt Notfalleinsatz" (gemäß § 52 Abs. 6 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung),
- Kraftfahrzeuge mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und in ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" haben,
- Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch genommen werden dürfen, wie Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz oder Müllfahrzeuge,
- Fahrzeuge der Bundeswehr und der NATO.
- Auf Beschluss des Bundesrates soll in die Kennzeichnungsverordnung eine generelle Ausnahme von Fahrverboten auch für Oldtimer-Fahrzeuge aufgenommen werden. Die Ausnahme tritt vermutlich Mitte Dezember in Kraft, wenn die Bundesregierung diese Änderung verabschiedet hat und das Europäische Notifizierungsverfahren abgeschlossen ist. Dann können Oldtimer mit H-Kennzeichen oder einem roten 07-er Kennzeichen ohne Ausnahmegenehmigung auch in der Umweltzone fahren.
Jede Kommune oder Stadt kann Ausnahmen von einem Fahrverbot ohne Umwelt-Plakette gestatten.
Generell aber ist geregelt, dass mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen, land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen, Mofas, Leichtkrafträder, Motorräder, Motorroller und dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie Kranken- und Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz davon ausgenommen sind.
Ausgenommen sind auch Fahrzeuge für Personen, die außergewöhnlich schwerbehindert sind und in ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen-Eintragung „aG", „H", oder „Bl" haben.
Fahrzeuge der speziellen Art wie Quads und Trikes fallen in der Regel nicht unter die Plakettenpflicht. Es ist hier wesentlich, als was das Fahrzeug zugelassen wurde. Die Zuordnung erfolgte hier zumeist als Motorrad und von daher nicht als Fahrzeug, welches der Plakettenpflicht unterliegen könnte. Die Quads und Trikes, die aber eine PKW-Zulassung haben, unterliegen der Plakettenverordnung.
Als Faustformel gilt: 2- und 3-rädrige Fahrzeuge bekommen keine Plakette und dürfen trotzdem in deutsche Umweltzonen einfahren.
Umweltzone: Union im Bund rügt Bürokratie
Ausnahmen sollen bundesweit gelten
Von Joachim Fahrun
Berlin - Die Unionsfraktion im Deutschen Bundestag sieht sich durch die Pläne des rot-roten Senats in Berlin bestärkt, bundeseinheitliche Regeln für Ausnahmen von Fahrverboten für schadstoffreiche Autos in Umweltzonen festzulegen. "Die Bürokratie ist der Hammer", sagte der zuständige Berichterstatter in der Fraktion, der CSU-Abgeordnete Andreas Scheuer. Nicht zumutbar seien auch Gebühren für Ausnahmegenehmigungen, die in Berlin wie berichtet mindestens 100 Euro für neun Monate betragen sollen.
Nach den Plänen der Senatsumweltverwaltung sollen Ausnahmelizenzen in Berlin nur sehr restriktiv an Schwerbehinderte und Berufspendler und den Gewerbeverkehr vergeben werden. Alle Bewohner der Innenstadt müssten ihr altes Auto auf die geforderte Abgasnorm nachrüsten oder ihren Wagen abschaffen. Damit will der Senat die Feinstaubbelastung innerhalb des S-Bahn-Rings verringern.
Die CDU/CSU will darum in der großen Koalition durchsetzen, dass sich eine Arbeitsgruppe der Bundesregierung mit einer bundesweiten Regelung beschäftigt. Scheuers SPD-Kollegin Rita Schwarzelühr-Sutter zeigt sich aber wenig geneigt, per Bundesverordnung die Pläne der Länder und Kommunen auszuhebeln. Generelle Ausnahmeregelungen wären nur in den Punkten möglich, bei denen sich alle Länder und Kommunen einig sind, sagte die SPD-Abgeordnete: "Kein einziger Tatbestand, auf den dies zutrifft, ist mir bekannt."
Die Berliner Wirtschaft lief gestern Sturm gegen den exklusiv in dieser Zeitung vorgestellten Katalog des Senats, der auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge keine generelle Ausnahme vom Fahrverbot ab 2008 vorsieht. "Für die überwiegend kleinen und mittleren Handwerksbetriebe ist das ein harter Schlag, der Arbeits- und Ausbildungsplätze kosten kann. Darüber hinaus wird diese Regelung für viele Existenzgründer, die sich ein Fahrzeug gekauft haben, das Aus bedeuten", sagte der Präsident der Handwerkskammer Berlin, Stephan Schwarz. Auch habe der Senat seine Zusage aus dem Luftreinhalteplan von 2005 gebrochen, die Umrüstung von Fahrzeugen mit Rußfiltern zu fördern.
Christian Wiesenhütter, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK), sagte: "Nach dem, was bisher bekannt geworden ist, gehen wir von einem enormen Zuwachs an Bürokratie aus."
Die IHK warnt zudem davor, dass die Belastung durch Gebühren für die neuen Ausnahmeplaketten oder die technische Umrüstung der Fahrzeuge in "keinem Verhältnis zum Nutzen für die Luftqualität stehen".
Aus der Berliner Morgenpost vom 15. Juni 2007
Regeln für Fahrverbote sollen lockerer werden
Gemäß einem aktuellen Antrag für den Bundestag vom 17.04.2007 sollen die Regeln zur Nutzung der einzurichtenden Umweltzonen bundeseinheitlich geregelt werden und großzügiger ausfallen als bisher vorgesehen.
Bisher waren beispielsweise in Berlin folgende Regelungen vorgesehen:
- - Ab 1. Januar 2008 wird der Bereich innerhalb des S-Bahn-Ringes zur Umweltzone und darf nur noch von Fahrzeugen die die EU-Abgasnormen erfüllen befahren werden.
- - Einwohner der Zone die Autos fahren die diese Voraussetzungen nicht erfüllen müssen nachweisen, dass eine Nachrüstung technisch unmöglich oder finanziell nicht zumutbar ist. Auch mit diesem Nachweis soll die Ausnahmegenehmigung maximal auf 18 Monate begrenzt sein.
- - Oldtimer dürfen nur maximal 700 km im Jahr fahren. Dies ist durch ein Fahrtenbuch zu belegen.
Die beabsichtigte Neuregelung ist wesentlich moderater:
- - Autos mit Benzinmotoren dürfen grundsätzlich alle in der Umweltzone fahren, da sie keinen Feinstaub erzeugen.
- - Oldtimer dürfen uneingeschränkt fahren.
- - Für Einwohner der Umweltzone und kleine bis mittlere Unternehmen wird eine fünfjährige Übergangszeit eingerichtet in der die alten Autos weiter in der Umweltzone gefahren werden dürfen.
Die CDU Fraktion unterstützt diesen Antrag, ihr Koalitionspartner, die SPD steht ihm wohlwollend gegenüber.
Ein Fehler in der Verordnung soll noch am 11. Mai 2007 auf einer Sitzung des Bundesrates beseitigt werden. Autos mit einem US Katalysator waren, obwohl sie keinen Feinstaub emittieren, mit einem Fahrverbot in Umweltzonen belegt worden, weil sie in der EU-Norm nicht aufgeführt sind. Alleine in Berlin wären davon ca. 90.000 Autos betroffen.